Einseitige Rentenkürzung gestoppt: Das wegweisende BGH-Urteil vom 10.12.2025 zur Allianz Riester-Rente (Az. IV ZR 34/25)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 10.12.2025 eine Entscheidung von enormer Tragweite für zahlreiche Riester-Sparer getroffen. Von den Richtern des Bundesgerichtshofs wurde eine bestimmte Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Allianz Lebensversicherungs-AG, die dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Kürzung des Rentenfaktors einräumte, gekippt.
Das Urteil stärkt die Rechte betroffener Versicherungsnehmer massiv. Wir erklären, welche Klausel konkret unwirksam ist, welche Konsequenzen sich daraus für Sie als Riester-Sparer ergeben können und wie Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann.
Die juristische Falle: Darum ist die Allianz-Klausel unwirksam
Im Kern drehte sich das Verfahren vor dem BGH um die sogenannte Treuhänderklausel in bestimmten fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen (insbesondere Verträge aus dem Zeitraum Juli 2001 bis einschließlich 2006).
Die Allianzversicherung hatte sich in der betreffenden Klausel ihrer AVP das Recht vorbehalten den sogenannten Rentenfaktor nachträglich herabzusetzen – insbesondere bei sinkenden Kapitalmarktrenditen. Der Rentenfaktor bestimmt, wie hoch die jeweilige monatliche Rente pro 10.000 € in der Versicherung angespartem Kapital ausfällt.
Unangemessene Benachteiligung durch fehlende Symmetrie
Der vierte Zivilsenat des BGH erklärte diese Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB für nichtig.
Die Hauptkritikpunkte der Richter waren:
- Einseitiges Anpassungsrecht: Die Klausel ermöglichte dem Versicherer eine Herabsetzung des Rentenfaktors zu Ungunsten des Kunden.
- Fehlende spiegelbildliche Chance auf Rentenerhöhung: Die Klausel räumte lediglich der Versicherung das Recht ein, den Rentenfaktor unter bestimmten Umständen zu senken. Nicht vorgesehen war eine Verpflichtung der Allianz Versicherung, den Rentenfaktor anzuheben, falls sich die im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages vorliegenden Berechnungsgrundlagen (etwa die Entwicklung der fondsrelevanten Kapitalmärkte) im Nachhinein zugunsten des Versicherungsnehmers verbessern würden.
Diese fehlende Symmetrie führt zur Intransparenz der Klausel sowie einer einseitigen Belastung des Versicherungsnehmers, da ihm die Chancen auf eine Besserstellung bei gleichzeitig potentiell drohender Verschlechterung der Rente verbaut blieben.
Konkrete Schritte für Betroffene: So sichern sie Ihre volle Rente
Das Urteil des BGH hat Signalwirkung und betrifft potentiell auch ähnliche Klauseln in Verträgen anderer Versicherer. Jedenfalls betroffene Allianz-Kunden sollten nun jedoch schnell handeln.
Ihr Anspruch auf den ursprünglichen Rentenfaktor
Als Kunde können Sie jetzt verlangen, dass die auf Basis der unwirksamen Klausel vorgenommenen oder angekündigten Kürzungen rückgängig gemacht werden. Die Versicherung darf sich künftig nicht mehr auf die unwirksame Klausel berufen, um Ihren Rentenfaktor zu kürzen. Sollten Ihre Rentenansprüche bereits gekürzt worden sein, bestehen unter Umständen Ansprüche auf Nachzahlung der Differenzbeträge.
Wichtig: Das Urteil betrifft die Berufung der Versicherung auf die konkrete Klausel. Das bedeutet, dass jede Kürzung, die nur auf dieser Klausel passiert, rechtswidrig ist und der Korrektur bedarf.
Vorsicht vor der Verjährungsfalle!
Gerade bei älteren Verträgen und bereits vor Jahren mitgeteilten Kürzungen müssen Verjährungsfristen im Auge behalten werden. Das Urteil ist zwar brandaktuell, ältere Ansprüche können jedoch bereits verjährt sein, wenn Sie nicht zeitnah reagieren.
Es ist daher dringend anzuraten, die Versicherung unverzüglich schriftlich zur Korrektur aufzufordern.
Kompetente Vertretung vor Ort: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner und Kollegen in Krumbach
Angesichts der komplexen Rechtslage ist anwaltliche Expertise entscheidend. Die Prüfung ihrer individuellen Vertragsbedingungen und die rechtssichere Geltendmachung Ihrer Ansprüche sollten Sie in professionelle Hände geben.
Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Krumbach
Sichern Sie sich gegen die Argumentation der Versicherungsgesellschaften ab: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner und Kollegen ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen aller Art. Auf der Basis jahrelanger Erfahrung im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie als Rechtsanwälte gerne zuverlässig und kompetent bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Individuelle Vertragsprüfung: Wir prüfen Ihren Riester-Vertrag auf unwirksame Klauseln – gerne auch wenn Sie keine Allianzkunde sind.
Geltendmachung von Ansprüchen: Wir führen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und fordern diese zur Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors sowie der Rückzahlung eventueller Kürzungen auf.
Verjährungsschutz: Wir prüfen, ob Verjährungsfristen drohen und leiten zeitnah die notwendigen Schritte dagegen ein.
Als erfahrene Anwälte im Versicherungsrecht sind wir Ihre kompetenten Partner in Krumbach für versicherungsrechtliche Fragen. Selbstverständlich sind wir auch vollständig digital erreichbar und beraten Sie gerne telefonisch oder via Microsoft Teams zu den Fragen des aktuellen BGH-Urteils.
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