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Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Ablauf, Rechte und die Rolle Ihrer Verteidigung in Krumbach

Ein Brief im Postkasten, eine Vorladung der Polizei oder gar eine Hausdurchsuchung: Wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bricht für Betroffene oft eine Welt zusammen. In dieser Situation ist es entscheidend, kühlen Kopf zu bewahren und die eigenen Rechte zu kennen.

Als Ihre Strafrechtskanzlei in Krumbach begleiten wir Mandanten aus der gesamten Region – von Günzburg bis Memmingen – sicher durch alle Phasen des Strafverfahrens. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten und warum ein geschickter Strafverteidiger aus der Ihrer Region oft den entscheidenden Unterschied macht.

Was ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eigentlich?

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Teil eines Strafprozesses. Es beginnt, sobald die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) von einem sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat erfahren. Dieser Verdacht kann durch eine Strafanzeige, einen Strafantrag oder durch eigene (zufällige) Feststellungen der Polizeibeamten vor Ort geschehen (etwa bei der Online-Durchsuchung Dritter).

Ziel des Verfahrens ist es, den Sachverhalt aufzuklären und zu entscheiden, ob genügend Beweise vorliegen, um Anklage gegen Sie zu erheben oder ob das Verfahren eingestellt werden kann.

Wichtig ist: Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. In der Praxis liegt der Fokus jedoch häufig auf der Überführung des Beschuldigten – genau hier setzen wir als Ihre Verteidiger an.

Der Ablauf des Ermittlungsverfahrens in der Übersicht

Ein Ermittlungsverfahren ist kein statischer Prozess, sondern gliedert sich meist in mehrere Etappen:

1. Die Einleitung und die polizeiliche Ermittlung

Sobald der Stein ins Rollen gekommen ist, sammelt die Polizei Beweise. Dazu gehören Zeugenbefragungen, die Auswertung von Spuren oder die Sichtung von Dokumenten. Oft erhalten Beschuldigte in Krumbach oder Umgebung zu diesem Zeitpunkt eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in der Polizeiinspektion Krumbach, Günzburg, Memmingen oder Burgau.

2. Die Rolle der Staatsanwaltschaft (die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“)

Obwohl die Polizei die tatsächliche Ermittlungsarbeit erledigt, ist die Staatsanwaltschaft die formelle Leiterin des Verfahrens. Für Krumbach ist in der Regel die Staatsanwaltschaft Memmingen (mit Außenstelle Neu-Ulm) zuständig. Sie entscheidet am Ende der Ermittlungen, wie es weitergeht.

3. Der Abschluss des Verfahrens

Nachdem alle Beweise gesammelt wurden, hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten:

  1. Einstellung des Verfahrens: In Ermangelung von Beweisen, mangels strafbaren Verhaltens (§ 170 Abs. 2 stopp – „bester Fall“), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen (Geld-)Auflage (§ 153 a StPO). Die Einstellung ist stets das primäre Ziel unserer Verteidigungsstrategie.
  2. Strafbefehl: Wenn „hinreichender Tatverdacht“ besteht, kann die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dabei handelt es sich vereinfach gesagt um ein „schriftliches Urteil“ ohne mündliche Verhandlung, um das Verfahren abzukürzen.
  3. Anklageerhebung: Bei schwerwiegenderen Straftaten oder wenn der Sachverhalt im Rahmen einer Beweisaufnahme zunächst noch genau ermittelt werden muss, wird Anklage zum zuständigen Gericht (meist abhängig von Ihrem Wohnsitz – zum Beispiel dem Amtsgericht Günzburg oder dem Amtsgericht Memmingen) erhoben.

Ihre Rechte als Beschuldigter – Schweigen ist Gold

Viele Mandanten begehen den Fehler, sich gegenüber der Polizei rechtfertigen zu wollen, da sie vermeintlich nichts „Unlauteres“ getan haben. Doch Vorsicht: Im Strafrecht gilt der Grundsatz Nemo tenetur se ipsum accusareniemand muss sich selbst belasten.

  • Das Schweigerecht: Sie haben das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Dies darf und wird Ihnen vor Gericht niemals negativ ausgelegt werden.
  • Das Recht auf einen Anwalt: Sie dürfen in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
  • Akteneinsicht: Nur ein Anwalt erhält vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte. Ohne zu wissen, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat, ist eine fundierte Verteidigung unmöglich.

Warum ein Verteidiger aus Ihrer Region wichtig ist

Die Wahl des richtigen Strafverteidigers ist Vertrauenssache. Ein Anwalt vor Ort in bietet Ihnen entscheidende Vorteile für Ihre persönliche Verteidigung:

  1. Ortskenntnis: Wir kennen die lokalen Behörden, die Polizeiinspektionen Krumbach, Memmingen, Günzburg und Burgau und die zuständigen Gerichte in der Region Schwaben.
  2. Kurze Wege: Für dringende Besprechungen oder die Übergabe von Unterlagen sind wir schnell für Sie erreichbar.
  3. Schnelle Intervention: Gerade bei Hausdurchsuchungen oder Festnahmen zählt jede Minute. Wir können zeitnah agieren.

Wie wir Ihnen im Ermittlungsverfahren helfen

Unsere Aufgabe als Ihre Strafrechtskanzlei in Krumbach ist es, das Verfahren so früh wie möglich in die richtige Bahn zu lenken. Idealerweise erreichen wir eine Einstellung des Verfahrens, noch bevor es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt. Das spart Ihnen nicht nur Kosten, sondern schont auch Ihre Nerven und vor allem Ihren Ruf.

Wir prüfen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden auf Formfehler, entlasten Sie durch eigene Beweisanträge und führen die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft Memmingen oder Augsburg.

Häufige Fragen zum Ermittlungsverfahren (FAQ)

Muss ich einer Vorladung der Polizei folgen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Wir raten dringend dazu, den Termin abzusagen und erst nach erfolgter Akteneinsicht durch uns eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?

Das variiert stark. Einfache Sachverhalte können in wenigen Wochen geklärt sein. Komplexe Verfahren, etwa bei umfangreichen Datenauswertungen, können Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen.

Erfährt mein Arbeitgeber vom Ermittlungsverfahren?

In der Regel nicht. Nur in bestimmten Berufen (z. B. bei Beamten oder im Einzelfall bei Freiberuflern) bestehen Mitteilungspflichten. Wir beraten Sie diskret, wie Sie mit der Situation im beruflichen Umfeld umgehen.

Was kostet ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab. Wir klären Sie bereits im Erstgespräch transparent über die anfallenden Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Stundenhonorarvereinbarung) auf.

Fazit: Handeln Sie proaktiv statt reaktiv

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist eine Ausnahmesituation. Vertrauen Sie nicht auf den Zufall, sondern auf juristische Expertise direkt aus Krumbach. Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer sind die Chancen, das Verfahren diskret und erfolgreich zu beenden.

Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen für eine erste strafrechtliche Einschätzung Ihrer Situation.

Wir unterstützen Sie in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihren Ruf zu schützen.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung!

Wir sind selbstverständlich nicht nur vor Ort in Krumbach, sondern auch telefonisch oder via Microsoft Teams unkompliziert für Sie da. Stellen Sie gerne eine digitale und unkomplizierte online Mandatsanfrage oder rufen Sie uns unter der +49 8282 894960 an.

 

Rechtlicher Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Blogbeitrag nicht um eine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich um eine allgemeine rechtliche Information, handelt. Jeder einzelne Sachverhalt ist individuell und als solcher stets im Einzelfall zu prüfen. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die Ihnen infolge der bloßen Lektüre unseres Blogbeitrages entstehen, ohne dass es zu einer tatsächlichen Beratung gekommen ist.