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Unverschuldeter Unfall? Ihre 5-Schritte-Checkliste für eine vollständige Schadensregulierung in Krumbach

Ein Verkehrsunfall ist ein einschneidendes Ereignis, das Betroffene natürlich völlig unvorbereitet trifft. Besonders ärgerlich ist es, wenn man absolut keine Schuld trägt und dennoch den Stress der Abwicklung hat. Viele Geschädigte verlassen sich in dieser Situation auf das „Schadenmanagement“ der gegnerischen Haftpflichtversicherung – und verlieren dabei oft bares Geld.

Als Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht wissen wir aus jahrelanger Erfahrung: Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht durchsetzen. Damit Sie nach einem Unfall in Krumbach, dem Unterallgäu oder dem Landkreis Günzburg optimal abgesichert sind, haben wir die fünf entscheidenden Schritte für Sie zusammengefasst:

Schritt 1: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen

Die Sicherheit steht an erster Stelle. Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie die Warnweste anlegen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Prüfen Sie, ob Personen verletzt wurden, und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.

Wählen Sie anschließend den Notruf (112 bei Verletzten, 110 für die Polizei). Gerade bei einem eindeutig unverschuldeten Unfall ist die polizeiliche Aufnahme durch die Polizeiinspektion Krumbach oder die umliegenden Dienststellen (Babenhausen, Mindelheim, Memmingen oder Günzburg) viel wert. Die polizeiliche Ermittlungsakte kann später als objektive Basis dienen, um die Haftungsfrage gegenüber der Versicherung zu verdeutlichen.

Schritt 2: Beweise sichern und Unfallbericht erstellen

Verlassen Sie sich dennoch nie allein auf das polizeiliche Protokoll. Dokumentieren Sie die Situation selbst, solange die Fahrzeuge noch in der Endstellung stehen (sofern die Verkehrssicherheit dies zulässt).

  • Fotos machen: Fotografieren Sie die Endposition der beteiligten Fahrzeuge (sofern diese nach dem Unfall nicht verändert wurde), die Schäden an beiden Fahrzeugen, die Straßensituation, Bremsspuren und Verkehrsschilder.
  • Zeugen notieren: Bitten Sie potenzielle Zeugen um ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Handynummer).
  • Unfallbericht: Nutzen Sie, falls zur Hand, den europäischen Unfallbericht oder fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll samt Skizze.

Schritt 3: Rechtsanwalt kontaktieren

Hier unterlaufen die meisten Fehler: Viele Geschädigte warten ab, bis sich die gegnerische Versicherung meldet. Doch Vorsicht: Die Versicherung des Verursachers ist nicht Ihr Partner, sondern will den Schaden so günstig wie möglich abwickeln.

Kontaktieren Sie uns umgehend nach dem Verkehrsunfall. Für Sie als Geschädigten ist unser Tätigwerden bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos, da die gegnerische Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Wir übernehmen ab sofort die komplette Kommunikation. Wir verlieren keine Zeit, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen. Damit verhindern wir, dass die Versicherung die Abwicklung verzögert, Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst schaden oder sich auf nachteilige Angebote (wie z. B. billige Partnerwerkstätten) einlassen.

Schritt 4: Eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Die Versicherung wird Ihnen oft einen eigenen Sachverständigen schicken wollen – lehnen Sie dies dankend ab. Ein Versicherungsgutachter neigt dazu, Reparaturwege günstig zu kalkulieren und die Schadenspositionen, wie etwa die Wertminderung, niedrig anzusetzen.

Wir arbeiten mit erfahrenen, unabhängigen Gutachtern aus der Region Krumbach und Schwaben zusammen. Ein freies Gutachten stellt sicher, dass alle Schäden – auch die unter der Stoßstange – dokumentiert werden und der tatsächliche Schaden Ihres Fahrzeugs realistisch beziffert wird.

Schritt 5: Umfassende Anspruchstellung durch unsere Kanzlei

Sobald das Gutachten vorliegt, fordern wir für Sie das ein, was Ihnen rechtlich zusteht – ohne Kompromisse. Unser Anspruchsschreiben geht in der Regel spätestens 24 Stunden nach Erhalt des Schadengutachtens oder unserem Telefonat an die gegnerische Versicherung raus. Übrigens: viele Geschädigte wissen gar nicht, welche Positionen sie überhaupt geltend machen können. Wir setzen für Sie konsequent durch:

  • (Fiktive) Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand: Je nach Schadensart bei Reparaturschaden oder Totalschaden.
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten: Für jeden Tag, den Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, erhalten Sie eine tägliche Pauschale, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
  • Gutachterkosten und Rechtsanwaltsgebühren: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Ersatz der Gutachtergebühren und unserer Rechtsanwaltsgebühren.
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung): Auch nach einer perfekten Reparatur ist Ihr Wagen nun ein „Unfallwagen“. Diesen Wertverlust muss die Versicherung in der Regel ausgleichen.
  • Allgemeine Kostenpauschale: Für Ihren Zeitaufwand und Portokosten erhalten Sie ohne Belege meist 30,00 €.
  • Schmerzensgeld: Bei körperlichen Beeinträchtigungen beziffern wir eine angemessene Summe unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.
  • Sonstige materielle Schäden, Fahrtkosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.: Sollten Sie durch den Unfall Fahrten tätigen müssen (z.B. zu uns oder zum Physiotherapeuten), einen Verdienstausfall erleiden oder in der Haushaltsführung eingeschränkt sein, fordern wir hierfür eine Entschädigung.
  • Heilbehandlungskosten: Als Privatversicherter haben Sie Anspruch auf Ersatz der Ihrer Heilbehandlungskosten durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen nach einem Unfall in Krumbach (FAQ)

Muss ich wirklich einen Anwalt nehmen, wenn die Schuldfrage klar ist?

Gerade dann! Versicherungen kürzen bei anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten systematisch Kleinbeträge bei den Reparaturkosten oder streichen die Wertminderung. Da der Anwalt für Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kostenlos ist, gibt es keinen Grund, auf diesen Experten-Schutz zu verzichten.

Kann ich meine Werkstatt in Krumbach frei wählen?

Absolut. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine Markenwerkstatt Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich nicht auf unbekannte Werkstätten am anderen Ende Schwabens verweisen.

Was passiert, wenn die Versicherung mir ein schnelles Abfindungsangebot macht?

Unterschreiben Sie niemals voreilig. Solche „Blitz-Regulierungen“ dienen meist dazu, spätere Ansprüche (z. B. Spätfolgen bei Verletzungen) auszuschließen. Lassen Sie jedes Angebot erst durch uns prüfen.

Wie läuft die Kommunikation mit uns?

Wir wickeln Ihren Haftpflichtschaden in der Regel völlig digital ab. Etwaig vorliegende Unterlagen, Ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs übermitteln Sie uns gerne direkt nach dem Unfall über die online Mandatsanfrage oder per Mail. Anschließend vereinbaren wir einen telefonischen, MS-Teams oder persönlichen Termin, in dem wir mit Ihnen alles in Ruhe besprechen. Die weitere Kommunikation erfolgt ebenfalls per Telefon oder E-Mail. Wir sind dabei jederzeit unkompliziert für Sie erreichbar.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?

Durch unsere konsequente Fristsetzung regulieren wir die meisten Unfälle innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Ohne Anwalt ziehen Versicherungen die Verfahren oft für Monate in die Länge.

Fazit: Lokale Kompetenz schützt Ihre Interessen

Ein Unfall in Krumbach oder auf den Landstraßen des Unterallgäus ist ärgerlich genug. Überlassen Sie die finanzielle Abwicklung nicht dem Zufall oder der Gegenseite. Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Ihre Sprache spricht und die regionalen Gegebenheiten kennt.

Hatten Sie einen Unfall? Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenfreie Ersteinschätzung und überzeugen Sie sich von unserem Motto: „Wir ebnen den Weg zu Ihrem Recht.“

Wir sind selbstverständlich nicht nur vor Ort in Krumbach, sondern auch telefonisch oder via Microsoft Teams unkompliziert für Sie da. Stellen Sie gerne eine digitale und unkomplizierte online Mandatsanfrage oder rufen Sie uns unter der +49 8282 894960 an.

 

Rechtlicher Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Blogbeitrag nicht um eine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich um eine allgemeine rechtliche Information, handelt. Jeder einzelne Sachverhalt ist individuell und als solcher stets im Einzelfall zu prüfen. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die Ihnen infolge der bloßen Lektüre unseres Blogbeitrages entstehen, ohne dass es zu einer tatsächlichen Beratung gekommen ist.