Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit des Ausparkenden auf dem Supermarktparkplatz und schon hat es gekracht. Die Schuldfrage ist klar, der Unfallgegner entschuldigt sich noch vor Ort und die gegnerische Versicherung meldet sich kurz darauf freundlich bei Ihnen mit der Botschaft: „Wir regulieren das ganz unkompliziert für Sie.“
Doch Vorsicht: Genau hier schnappt die Falle der sogenannten „Schadensteuerung“ zu. Was wie ein netter Service klingt, ist oft der Versuch, Ihre rechtmäßigen Ansprüche erheblich zu kürzen. Dabei spielt es meistens gar keine Rolle, ob es sich um den einfachen Parkplatzunfall von eben, eine Vorfahrtsmissachtung am Markplatz in Krumbach oder einen Unfall im Rahmen eines Überholmanövers auf der B300 zwischen Krumbach und Memmingen handelt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Waffengleichheit auch nach einem vermeintlich eindeutigen Unfall nur durch einen eigenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hergestellt werden kann.
Die „Eindeutigkeits-Falle“: Warum Recht haben nicht automatisch auch Recht bekommen bedeutet
Selbst wenn der Parkunfall, der Auffahrunfall oder die Vorfahrtsverletzung glasklar und unstreitig ist, beginnt der eigentliche Streit erst nach dem Unfallbericht. Die Versicherung des Gegners ist ein Wirtschaftsunternehmen. Ihr Ziel ist es, den Schaden für sie so günstig wie möglich abzuwickeln.
Ohne anwaltliche Vertretung erleben Geschädigte oft, dass plötzlich Positionen im Gutachten gestrichen werden oder die Werkstattrechnung „gekürzt“ wird. Als Laie haben Sie kaum eine Chance, die komplexen Prüfberichte und Einwände der Versicherer fachlich zu kontern.
Waffengleichheit: Die Versicherung hat Experten – Sie auch?
Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Gegners setzt hochspezialisierte Software und erfahrene Sachbearbeiter ein, um jeden Euro zu prüfen. Wenn Sie dort allein anrufen, herrscht ein massives Ungleichgewicht.
Ein eigener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt für Kontakt auf Augenhöhe:
- Wir kommunizieren direkt mit der gegnerischen Versicherung.
- Wir wehren unberechtigte Kürzungen ab.
- Wir erheben zeitnah eine Zahlungsklage, falls sich die Versicherung auf unberechtigte Kürzungen zurückzieht.
- Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur „schnell“, sondern „vollständig“ entschädigt werden.
Drei Fehler, die Sie nach einem Verkehrsunfall vermeiden sollten
1. Den Gutachter der Versicherung akzeptieren
Lassen Sie niemals nur den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung an Ihr Auto (oder an Ihr hochwertiges Fahrrad – auch hierfür werden inzwischen sehr verlässliche Schadengutachten erstellt!). Dieser arbeitet im Auftrag der Versicherung. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein eigener Gutachter prüft Ihr Fahrzeug nach dem Unfall auf Herz und Nieren und weist sämtliche Schäden umfassend und zuverlässig aus. Deshalb ist die Wahl eines versierten Sachverständigen ebenso wichtig, wie die eines kompetenten Rechtsanwalts. Wir vermitteln Ihnen gerne Kontakte zu erfahrenen Experten aus der Region Schwaben / Allgäu. Übrigens: auch die hierfür entstehenden Kosten muss die gegnerische Versicherung begleichen.
2. Sich auf die „Partnerwerkstatt“ einlassen
Versicherungen versuchen oft, Sie in weit entfernte Partnerwerkstätten zu drängen. Doch Sie haben das Recht auf die Reparatur in der (Fach-)Werkstatt Ihres Vertrauens – zum Beispiel direkt bei Ihnen vor Ort – egal, ob in Krumbach, Thannhausen, Babenhausen, Ichenhausen, Günzburg, Illertissen, Memmingen oder Mindelheim.
3. Versteckte Schadenspositionen vergessen
Wussten Sie, dass Sie oft Anspruch auf Ausgleich für eine unfallbedingte Wertminderung Ihres Fahrzeugs haben, auch wenn das Auto perfekt repariert wurde? Oder eine Unkostenpauschale für Ihre Telefonate und Fahrten? Die Versicherung wird Sie darauf nicht proaktiv hinweisen – wir schon.
Das Beste kommt zum Schluss: Wer zahlt den Anwalt?
Hier herrscht oft die größte Unsicherheit. Die Regelung ist jedoch eindeutig: Wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, gehört das Honorar Ihres Rechtsanwalts zu Ihrem Schadensersatzanspruch. Das bedeutet: Die Versicherung des Gegners muss die bei uns entstehenden Kosten komplett übernehmen.
Für Sie als Geschädigten ist unsere Unterstützung in diesen Fällen also effektiv kostenfrei. Sie sparen damit also nicht nur Zeit und Nerven, sondern erhalten vor allem auch rechtliche Sicherheit, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen.
Etwas anderes gilt freilich dann, wenn Ihnen gerichtlich eine Teilschuld zugesprochen wird. Dann müssen Sie (oder bestenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung) sämtliche Schadenspositionen im Verhältnis Ihres Verursachungsbeitrages tragen.
Ihre Unfallregulierung im Raum Krumbach, Mittelschwaben und Unterallgäu: Schnell, unkompliziert und konsequent
Nach einem Unfall im Landkreis Günzburg oder im Unterallgäu sollten Sie keine Zeit verlieren. In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen in Krumbach übernehmen wir die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung vom ersten Schreiben und – wenn nötig – bis zur Klage.
Wir unterstützen Sie nach einem Verkehrsunfall dabei, Ihre Rechte zu wahren und den Schaden schnellstmöglich zu regulieren. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung! Wir sind selbstverständlich nicht nur vor Ort in Krumbach, sondern auch telefonisch oder via Microsoft Teams unkompliziert für Sie da. Stellen Sie gerne eine digitale und unkomplizierte online Mandatsanfrage oder rufen Sie uns unter der +49 8282 894960 an.
Rechtlicher Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Blogbeitrag nicht um eine verbindliche Rechtsberatung handelt. Jeder einzelne Sachverhalt ist individuell und als solcher stets im Einzelfall zu prüfen. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die Ihnen infolge der bloßen Lektüre unseres Blogbeitrages entstehen, ohne dass es zu einer tatsächlichen Beratung gekommen ist.