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Stellenabbau bei Wanzl in Leipheim: Was Mitarbeiter jetzt wissen müssen

Diese Nachricht hat die Region Bayerisch-Schwaben kurz vor dem Jahreswechsel 2025 hart getroffen: Der Einkaufswagen-Weltmarktführer Wanzl plant eine tiefgreifende strategische Neuausrichtung. Deshalb werden bis zum Jahr 2030 zwei der drei Werke am Stammsitz in Leipheim (Landkreis Günzburg) geschlossen. Rund 900 Arbeitsplätze sind von dieser Umstrukturierung betroffen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Krumbach erreichen unsere Kanzlei bereits die ersten Anfragen besorgter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Unsicherheit ist groß: Droht nun die betriebsbedingte Kündigung? Wie sollte man reagieren, wenn ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird? Muss man diesem Angebot zustimmen?

In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Fakten zur aktuellen Lage und erhalten eine erste rechtliche Einordnung.

Die aktuelle Situation bei Wanzl: Ein Überblick

Trotz einer insgesamt stabilen Unternehmensgruppe verzeichnet die deutsche Sparte von Wanzl seit Jahren Verluste. Die Reaktion der Geschäftsführung ist drastisch:

  • Konzentration der Produktion: Die Fertigung soll in einem modernisierten Werk 4 gebündelt werden
  • Werkschließungen: Zwei Standorte in Leipheim werden schrittweise bis 2030 aufgegeben und schließlich ganz geschlossen.
  • Ziel: Effizienzsteigerung durch Automatisierung und Kapazitätsabbau

Für Sie als Arbeitnehmer:in bedeutet das: die kommenden Monate und Jahre werden von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat geprägt sein. Dennoch gilt es bereits jetzt, aufmerksam zu sein und die folgenden Punkte zu beachten.

1. Ruhe bewahren: Keine Kündigung ohne Sozialplan

Auch wenn die Pläne finalwirken, ist eine sofortige betriebsbedingte Kündigung rechtlich an hohe Hürden geknüpft. Da Wanzl ein mitbestimmtes Unternehmen ist, müssen zunächst ein Interessensausgleich und ein Sozialplan zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat verhandelt werden.

In diesen Verhandlungen wird festgelegt, wie der Stellenabbau zugunsten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgemildert werden kann (z.B. durch Abfindungen oder Transfergesellschaften). Bevor diese Vereinbarungen nicht zustande kommen, ist der Ausspruch massenhafter betriebsbedingter Kündigungen in der Regel rechtlich erfolgreich angreifbar.

2. Vorsicht vor voreiligen Aufhebungsverträgen!

Im nun folgenden Stadium versuchen Arbeitgeber häufig, langwierige und kostspielige Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden, indem den Mitarbeitern Aufhebungsverträge oder sog. „Freiwilligenprogramme“ angeboten werden. Besonders an dieser Stelle ist für Sie höchste Vorsicht geboten, da gerade Aufhebungsverträge etliche Risiken für Arbeitnehmer:innen bergen:

  • Sperrzeit-Risiko: Eine Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag führt beim Arbeitsamt häufig zu einer zwölfwöchigen Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld.
  • Abfindungshöhe: Die angebotenen Summen entsprechen nicht immer dem, was Ihnen als Mitarbeiter mit langjähriger Betriebszugehörigkeit rechtlich zustehen würde.
  • Verzicht auf Kündigungsschutz: Mit der Unterschrift geben Sie alle Möglichkeiten auf, gerichtlich gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes vorzugehen.

Unser Rat lautet deshalb: Unterschreiben Sie niemals Dokumente unter Zeitdruck. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Verträge auf Fallstricke und verhandeln für sie eine sichere und faire Ausstiegsregelung.

3. Die Sozialauswahl: Wer muss wirklich gehen?

Nach Durchführung des zu erwartenden Freiwilligenprogramms bei Wanzl werden auch dort betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl treffen. Hierbei werden Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung besonders gewichtet. Dabei erfährt beispielsweise ein junger, lediger Mitarbeiter mit kurzer Betriebszugehörigkeit einen rechtlich geringeren Schutz als ein langjähriger Mitarbeiter mit Familie. Fehler in dieser Auswahl sind die häufigste Ursache für unwirksame Kündigungen und damit einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage.

Häufige Fragen zum Wanzl-Stellenabbau (FAQ):

Um Ihnen eine schnelle Orientierung zu bieten, haben wir die dringendsten Fragen aus unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung für sie zusammengefasst:

  • Wann werden die Kündigungen bei Wanzl ausgesprochen? Bevor betriebsbedingte Kündigungen wirksam werden können, müssen der Arbeitgeber und der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Erste formale Schritte sind diesbezüglich im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten.
  • Soll ich einen Aufhebungsvertrag bei Wanzl unterschreiben? Unterschreiben Sie niemals ungeprüft einen Aufhebungsvertrag! Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer zwölfwöchigen Sperre beim Arbeitslosengeld führen und zu einem mit einer Kündigung nicht zu rechtfertigendem Arbeitsplatzverlust führen. Lassen Sie das Angebot fachkundig auf die rechtlichen Detailfragen prüfen.
  • Gibt es eine Abfindung bei Werkschließung? In der Regel wird in einem Sozialplan eine Abfindungsformel festgelegt. Diese orientiert sich meist an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem letzten Bruttomonatsgehalt eines Arbeitnehmers (z.B. Faktor 0,5 oder Höhe).
  • Welcher Anwalt hilft bei Kündigungen im Landkreis Günzburg? Als etablierte Rechtsanwaltskanzlei in Krumbach sind wir seit vielen Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert und vertreten erfolgreich Arbeitnehmer aus Leipheim, Günzburg, Burgau, Ichenhausen und der gesamten Region.

Ihre kompetenten Rechtsanwälte vor Ort in Krumbach:

Die Situation bei Wanzl ist für die (potentiell) Betroffenen von existenzieller Bedeutung. Bereits in dieser Phase ist es wichtig, einen Partner an der Seite zu haben, der nicht nur das Arbeitsrecht beherrscht, sondern auch die regionale Bedeutung des Unternehmens versteht. Befinden Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei Wanzl oder wurde Ihnen bereits ein Gespräch angeboten? In jedem Fall ist es wichtig, schon jetzt auf kleine, vermeintlich unwichtige, Details zu achten!

Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.

Wir unterstützen Sie – auch kurzfristig – dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre berufliche Zukunft zu finden.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung!

Wir sind selbstverständlich nicht nur vor Ort in Krumbach, sondern auch telefonisch oder via Microsoft Teams unkompliziert für Sie da. Stellen Sie gerne eine digitale und unkomplizierte online Mandatsanfrage oder rufen Sie uns unter der +49 8282 894960 an.

 

Rechtlicher Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Blogbeitrag nicht um eine verbindliche Rechtsberatung handelt. Jeder einzelne Sachverhalt ist individuell und als solcher stets im Einzelfall zu prüfen. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die Ihnen infolge der bloßen Lektüre unseres Blogbeitrages entstehen, ohne dass es zu einer tatsächlichen Beratung gekommen ist.