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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht in Sonthofen & Oberstdorf: Ihr Weg zu kompetenter & schneller Hilfe

Rechtssicherheit am Arbeitsplatz im Oberallgäu. Wir beraten Sie persönlich in Gunzesried und digital im gesamten südlichen Landkreis.

Ein Konflikt am Arbeitsplatz ist weit mehr als eine rein juristische Angelegenheit – es geht um Ihre Existenz, Ihre Karriere und manchmal auch um Ihre Gesundheit. Als Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht im Raum Sonthofen, Oberstdorf und Immenstadt verbinden wir die Erfahrung aus über 75 Jahren Kanzleigeschichte mit der Dynamik einer modernen, digitalen Beratungswelt. Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, fachlicher Kompetenz und dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Für Arbeitnehmer: Wir setzen uns für Sie ein!

Die meisten Mandanten kontaktieren uns in einer Situation großer Unsicherheit. Unser Ziel ist es, diese Last von Ihren Schultern zu nehmen und eine lösungsorientierte Strategie zu entwickeln, die Ihre berufliche und finanzielle Zukunft sichert.

Unsere Leistungen für Arbeitnehmer im Überblick:

Kündigungsschutz:

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Wir prüfen die Wirksamkeit und wahren die kritische Drei-Wochen-Frist für die Klageerhebung.

Aufhebungsverträge:

Wir prüfen die Verträge auf Fallstricke hinsichtlich der Abfindung, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Zeugnis und Vielem mehr.

Entgeltfortzahlung:

Wir setzen Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gegenüber dem Arbeitgeber durch.

Lohn, Gehalt & Überstunden:

Wir fordern ausstehende Entgeltzahlungen, Sonderzahlungen oder Überstunden für Sie ein.

Urlaubsansprüche:

Wir klären Fragen zum Verfall von Urlaubstagen, der Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber oder der Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitszeugnisse:

Wir sorgen dafür, dass Ihre Leistungen wohlwollend und wahrheitsgemäß dokumentiert werden.

Mobbing & Diskriminierung:

Wir unterstützen Sie dabei, sich gegen psychischen Druck oder Benachteiligung am Arbeitsplatz zu wehren und Ihre Ansprüche zu sichern.

Betriebsverfassungsrecht:

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.

Regionale Expertise: Hotellerie, Gastronomie & Saisonarbeit

Das Oberallgäu ist geprägt von einer enorm starken Tourismusbranche und handwerklichem Mittelstand. Wir kennen die spezifischen Herausforderungen der Region – von befristeten Verträgen in der Hotellerie in Oberstdorf über Überstundenregelungen in der Gastronomie bis hin zur Saisonarbeit in den Hörnerdörfern. Wir bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern praxistaugliche Lösungen, die die Besonderheiten des lokalen Arbeitsmarktes berücksichtigen.

Warum wir? Wissen aus erster Hand: Referententätigkeit beim W.A.F. Institut

Hinter unserer Beratung steht arbeitsrechtliche Expertise auf höchstem Niveau. Rechtsanwalt Dr. Gordian Ebner ist regelmäßig als Referent für das WAF Institut für Arbeitsrecht und Datenschutzrecht tätig und schult Interessierte bundesweit. Dieses tiefe Wissen über die aktuelle Rechtsprechung und die Strategien der Betriebsparteien fließt direkt in unsere Mandatsarbeit ein. Wir wissen nicht nur, was im Gesetz steht, sondern auch, wie Arbeitsgerichte heute entscheiden und was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bewegt.

Zuverlässiger Partner für Arbeitgeber

Auch Unternehmen aus dem Oberallgäu – vom inhabergeführten Betrieb in Blaichach bis zum größeren Mittelständler in Sonthofen – finden in uns einen verlässlichen Partner. Wir unterstützen Sie bei:

  • Vertragsgestaltung: Erstellung rechtssicherer Arbeits- und Geschäftsführerverträge sowie Zusatzvereinbarungen (z.B. über Fortbildungskostenübernahme oder Dienstwagen).
  • Trennungsmanagement: Rechtssichere Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen zur Vermeidung langwieriger Prozesse.
  • Fortlaufende Beratung: Wir stehen Ihnen jederzeit unkompliziert und zuverlässig bei kurzfristigem generell arbeitsrechtlichem Beratungsbedarf zur Seite.
  • Kollektivem Arbeitsrecht: Beratung bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Begleitung in Einigungsstellen.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht im Oberallgäu (FAQ)

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

Im Arbeitsrecht zählen Tage, keine Wochen. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie ab Zugang des Schreibens exakt drei Wochen Zeit. Kontaktieren Sie uns daher umgehend, um Ihre Rechte nicht zu verwirken.

Grundsätzlich müssen Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Viele Arbeitsverträge im Allgäu enthalten Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“. Wir prüfen für Sie, ob diese Klauseln rechtlich wirksam sind – oft sind sie es nämlich nicht, und Sie haben Anspruch auf Nachzahlung.

Nein. Als digitale Kanzlei bieten wir Ihnen die gesamte Beratung via Microsoft Teams oder telefonisch an. Sie können uns Unterlagen verschlüsselt zukommen lassen, egal ob Sie in Immenstadt arbeiten oder in Fischen zu Hause sind.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Wir prüfen für Sie gerne, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Ihr Weg zu uns: Digital-First in Gunzesried

Wir verzichten auf unnötige Bürokratie. In unserem Büro in Gunzesried, direkt neben dem Dorfladen, kombinieren wir persönliche Nahbarkeit mit digitaler Effizienz.