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Rechtsgebiete

Strafrecht in Sonthofen & Oberstdorf: Verteidigung und Opfervertretung

Konsequente Strafverteidigung und engagierte Vertretung von Opferinteressen im Oberallgäu. Wir stehen an Ihrer Seite – diskret, erfahren und unbedingt loyal.

Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kempten oder eine Vorladung durch die Polizei in Sonthofen ist eine massive psychische Belastung. In dieser Situation ist es entscheidend, keine Zeit zu verlieren und einen Partner zu haben, der die lokalen Strukturen der Justiz im Allgäu genau kennt. Als Ihre Kanzlei für Strafrecht unterstützen wir Sie mit einer klaren Strategie – ob als Beschuldigter im allgemeinen Strafrecht oder als Beistand für Opfer von Straftaten im Rahmen der Nebenklage. Dabei begegnen wir unseren Mandanten stets mit einer ehrlichen Einschätzung und immer auf Augenhöhe.

Strafverteidigung im Oberallgäu: Schutz Ihrer Rechte

Im Strafrecht gilt uneingeschränkt: Bevor Sie eine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden tätigen, sollten wir Akteneinsicht beantragen, die Akte auswerten und dann über unsere Verteidigungsstrategie und eine etwaige Stellungnahme sprechen. Wir vertreten Sie engagiert in allen Phasen des Verfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor den Amtsgerichten Sonthofen oder Kempten.

Unsere Schwerpunkte in der Straf­verteidigung:

Verkehrsstrafrecht:

Bei Vorwürfen wie Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 c StGB) sichern wir Ihre Verteidigung.

Körperverletzungsdelikte:

Ob fahrlässige (§ 229 StGB), einfache (§ 223 StGB), gefährliche (§ 224 StGB) oder schwere (§ 226 StGB) Körperverletzung – wir prüfen etwaige Notwehrsituationen und setzen uns für eine sachliche und faire Beurteilung des Sachverhalts ein.

Eigentums- & Vermögensdelikte:

Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen wie Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG):

Bei Verstößen gegen das Konsum- oder Handelsverbot von Betäubungsmitteln erarbeiten wir Verteidigungsstrategien, die oft auf eine Einstellung des Verfahrens oder die Vermeidung von Haftstrafen abzielen.

Jugendstrafrecht:

Wir begleiten junge Mandanten und deren Eltern mit besonderem Augenmerk auf den Erziehungsgedanken und die Vermeidung von bleibenden Nachteilen für den weiteren Lebensweg.

Nebenklage: Wir geben Opfern eine starke Stimme

Eine Besonderheit unserer Kanzlei ist die klare Entscheidung in Bezug auf Kapitalverbrechen (wie Mord, Totschlag oder anderen Straftaten mit vorsätzlicher Todesfolge). Während wir in diesen Bereichen keine Verteidigung der Beschuldigten übernehmen, sind wir als Experten für die Nebenklage tätig.

Wir vertreten die Interessen von Opfern und Hinterbliebenen mit Mitgefühl und juristischer Entschlossenheit. In einem Nebenklageverfahren sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte im Prozess gewahrt bleiben, Sie nicht zum bloßen Beweismittel degradiert werden und Schmerzensgeld­ansprüche (Adhäsionsverfahren) bereits im Strafprozess geltend gemacht werden können. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit den Rücken freizuhalten und für Gerechtigkeit einzustehen, ohne dass Sie die juristische Auseinandersetzung allein führen müssen.

Taktik und Strategie im Ermittlungs­verfahren

Der grundsätzliche Ausgang eines Strafverfahrens wird oft bereits im Ermittlungsverfahren entschieden – lange bevor es zu einer Anklage kommt. Durch unsere frühzeitige Beauftragung können wir oft auf eine Einstellung des Verfahrens (z. B. wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen) hinwirken.

Wir fordern die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Kempten an und analysieren die Beweismittel. Oft ergeben sich bereits hier Ansätze, die eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sonthofen unnötig machen. Wir kommunizieren für Sie mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft, sodass Sie sich nicht selbst belastenden Befragungen aussetzen müssen. Dank unserer Digital-First-Strategie können wir Akten blitzschnell auswerten und die Verteidigungsstrategie ortsunabhängig mit Ihnen abstimmen.

Ihr Weg zur Verteidigung: Diskret und Digital

Wir wissen, dass der Weg zum Strafverteidiger oft mit Scham besetzt ist. Deshalb gestalten wir den Erstkontakt so einfach und diskret wie möglich.

  • Sofort-Hilfe: Kontaktieren Sie uns bei einer Durchsuchung oder Verhaftung umgehend.
  • Digitale Akte: Wir arbeiten papierlos und effizient, was besonders bei umfangreichen Ermittlungsakten ein entscheidender Zeitvorteil ist.
  • Persönliche, diskrete Beratung: Trotz aller digitalen Vorteile nehmen wir uns in unserem Büro in Gunzesried stets die Zeit für ein vertrauliches Gespräch unter vier Augen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

Häufige Fragen zum Strafrecht im Allgäu (FAQ)

Soll ich zur polizeilichen Vorladung in Sonthofen gehen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Wir raten dringend dazu, den Termin zunächst abzusagen. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, sagen den Termin für Sie ab und fordern die Akte an. Erst danach entscheiden wir, ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist.

Ein Strafbefehl ist quasi ein „Urteil ohne mündliche Verhandlung“. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, haben Sie ab Zustellung exakt zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wir prüfen für Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist, um die Strafe ganz zu vermeiden (wenn Sie unschuldig sind) oder um die Strafe zu mildern, etwa ein Fahrverbot zu vermeiden, die Tagessatzhöhe zu reduzieren oder eine Eintragung ins Führungszeugnis zu verhindern.

Die Gebühren des Straf­verteidigers hängen vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegen­heit ab. Wir rechnen nach vorheriger transparenter Vereinbarung mit Ihnen entweder nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) oder auf Basis einer Honorar­vereinbarung ab.

Wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, können wir für Sie den Anschluss als Nebenkläger beantragen. Das bedeutet, wir sitzen im Prozess an Ihrer Seite, haben ein Fragerecht gegenüber Zeugen und dem Angeklagten und können eigene Beweisanträge stellen.

Jetzt Verteidigung sichern!

Zögern Sie nicht. Jede Stunde, die Sie im Strafrecht früher handeln, verbessert unsere Verteidigungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für eine diskrete Erstberatung.