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Verkehrsrecht in Sonthofen & Oberstdorf: Ihre Partner für die Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall im Oberallgäu: Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der Versicherung – digital, stressfrei und rechtssicher.
Ein Verkehrsunfall auf der B19, ein Parkrempler in Oberstdorf oder ein Zusammenstoß im engen Ausflugsverkehr der Hörnerdörfer: Die Folgen eines Unfalls sind meist ärgerlich, zeitaufwendig und kostenintensiv. Als Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht im Raum Sonthofen, Immenstadt und Oberstdorf sorgen wir dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Wir nehmen Ihnen die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Professionelle Schadensregulierung: Verschenken Sie kein Geld
Viele Mandanten begehen den Fehler, die Regulierung des Schadens der Versicherung des Unfallgegners zu überlassen. Doch Vorsicht: Versicherungen sind schlicht Wirtschaftsunternehmen und versuchen oft, auch berechtigte Ansprüche zu kürzen.
Wir setzen Ihre Ansprüche im Verkehrsrecht konsequent durch:
Fahrzeugschaden:
Wir fordern die vollständigen Reparaturkosten ein – seien es die „fiktiven“ Reparaturkosten auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags, die tatsächlichen Reparaturkosten laut Rechnung der Werkstatt, auf der Basis des Wiederbeschaffungsaufwands nach einem wirtschaftlichen Totalschaden oder sogar der Neuwagenbasis, sofern Ihr Fahrzeug noch nagelneu war. Wir kennen alle rechtlichen Möglichkeiten der Schadenbewertung und setzen die für Sie jeweils passende durch.
Wertminderung:
Wir prüfen, ob Ihnen ein Ausgleich für den merkantilen Minderwert Ihres Fahrzeugs zusteht.
Mietwagen & Nutzungsausfall:
Wir sorgen dafür, dass Sie durch einen Mietwagen mobil bleiben oder eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
Schmerzensgeld:
Bei Verletzungen beziffern und fordern wir ein angemessenes Schmerzensgeld, etwaige Fahrtkosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschäden.
Gutachter- & Anwaltskosten:
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Gegenseite unsere Gebühren und die Sachverständigenkosten voll übernehmen.
Unser regionales Netzwerk: Ihr Zeitvorteil im Allgäu
Ein entscheidender Vorteil unserer Kanzlei ist die Vernetzung in der Region. Wir arbeiten eng mit lokalen Kfz-Sachverständigen und Werkstätten zwischen Immenstadt und Oberstdorf zusammen.
Wir kennen die Ansprechpartner vor Ort und können Gutachten sowie Kostenvoranschläge schnell und auf direktem Weg koordinieren. Für Sie bedeutet das: Kein Stress mit Terminen, keine unnötigen Wege. Durch unsere digitale Aktenführung leiten wir alle relevanten Daten sofort an die Versicherung weiter, was die Auszahlung Ihrer Entschädigung erheblich beschleunigt.
Digital-First: Schnelle Hilfe ohne Anfahrt
Im Verkehrsrecht ist Zeit ein entscheidender Faktor. Dank unserer modernen Ausrichtung müssen Sie für die Unfallaufnahme nicht persönlich in unser Büro nach Gunzesried kommen.
- Unkomplizierte Erstberatung: Bei einfach gelagerten Verkehrsunfällen führen wir das erste Gespräch telefonisch oder via MS-Teams. Sie schildern uns in maximal 20 Minuten die Details des Unfalls.
- Digitale Unfallaufnahme: Senden Sie uns Ihre Unterlagen bequem mit Ihrem Smartphone über uns Mandatsannahmeformular oder per Mail.
- Transparenz: Sie werden über jeden Schritt der Regulierung digital auf dem Laufenden gehalten.
- Beratung vor Ort: Bei komplizierten Verkehrsunfällen mit Personenschäden vereinbaren wir stets einen persönlichen Besprechungstermin in unserem Büro.
Mehr als nur Blechschäden: Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Nicht jeder Konflikt im Straßenverkehr lässt sich zivilrechtlich lösen. Sollte Ihr Fall über die reine Schadensregulierung hinausgehen, bieten wir Ihnen spezialisierte Unterstützung in unseren angrenzenden Fachbereichen:
- Verkehrsstraftaten: Bei Vorwürfen wie Fahrerflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) etc. finden Sie umfassende Hilfe auf unserer Seite zum Strafrecht.
- Ordnungswidrigkeiten: Sie wurden geblitzt oder haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten? Informieren Sie sich auch über unsere Leistungen im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht im Oberallgäu
Was kostet mich der Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, unsere Anwaltskosten zu übernehmen. Die professionelle Hilfe durch uns ist für Sie in diesem Fall also faktisch kostenlos.
Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und verständigen Sie bei Verletzten den Rettungsdienst. Beachten Sie anschließend diese drei Regeln:
- Keine Schuldeingeständnisse: Unterschreiben Sie vor Ort nichts und machen Sie keine voreiligen Aussagen zur Schuldfrage – weder gegenüber dem anderen Fahrer, der Polizei oder Dritten.
- Beweissicherung: Fotografieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge und tauschen Sie Ihre Versicherungsdaten sowie Name, Anschrift und Telefonnummer mit dem Unfallgegner.
- Anwalt einschalten: Melden Sie den Schaden nicht zuerst der gegnerischen Versicherung, sondern uns. Wenn Sie unverschuldet beteiligt sind, haben Sie das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl und einen unabhängigen Gutachter – die Kosten hierfür muss die Gegenseite tragen. Wir steuern ab diesem Moment die gesamte Kommunikation für Sie.
Brauche ich auch bei eindeutiger Haftungsfrage einen Anwalt?
Gerade wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, neigen viele dazu, die Abwicklung dem Versicherer des Gegners zu überlassen. Das ist ein teurer Fehler. Denn die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen und hat kein Interesse daran, Ihnen den maximalen Schadensersatz auszuzahlen. Während die Schadensabwicklung früher oft zuverlässig ablief, haben sich die Abläufe inzwischen erheblich geändert. Der Grund ist simpel: Versicherungen versuchen routinemäßig, berechtigte Ansprüche zu kürzen. Wir sorgen für Waffengleichheit, setzen Ihre Ansprüche durch und halten Ihnen den gesamten Papierkrieg vom Hals. Sie sparen Zeit, Nerven und bares Geld.
Soll ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung oder einen eigenen Sachverständigen beauftragen?
Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung. Wir empfehlen Ihnen immer einen unabhängigen Sachverständigen aus unserem regionalen Netzwerk im Oberallgäu, der den tatsächlichen Schaden objektiv feststellt.
Wie lange dauert die Schadensregulierung üblicherweise?
Durch unsere digitale Arbeitsweise und die kurzen „Dienstwege“ zu den Werkstätten in Sonthofen und Umgebung können wir die Unterlagen oft innerhalb weniger Tage einreichen. Die Versicherung benötigt dann meist 4 bis 6 Wochen für die Prüfung – wir haken jedoch regelmäßig nach, um den Prozess zu beschleunigen.
Muss ich den Unfall der Polizei melden?
Bei Personenschäden oder hohem Sachschaden ist dies zwingend erforderlich. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Unfallbericht. Wir raten im Zweifel jedoch dazu, die Polizei hinzuzuziehen, um die Beweissicherung (besonders auf vielbefahrenen Straßen wie der B19) objektiv zu dokumentieren.
Jetzt Unfallschaden online melden
Überlassen Sie Ihre Entschädigung nicht dem Zufall oder der gegnerischen Versicherung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser lokales Netzwerk.