Startseite > Rechtsgebiete > Versicherungsrecht > Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was können Sie tun?
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll die eigene Arbeitskraft finanziell absichern, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr in ausreichendem Umfanag ausgeübt werden kann. Was aber, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag ablehnt, die BU-Rente nicht anerkennt oder eine bereits gezahlte Leistung wieder einstellen möchte?
Dann geht es häufig um erhebliche finanzielle Interessen. Gleichzeitig sind die rechtlichen und medizinischen Fragen in solchen Fällen oftmals komplex.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen unterstützt Versicherungsnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das private Versicherungsrecht ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten muss, richtet sich in erster Linie nach dem konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Entscheidend kann insbesondere sein,
Dabei kommt es nicht allein auf die Berufsbezeichnung an.
Eine „Wirtschaftsingenieurin“, ein „Krankenpfleger“, ein „Handwerker“ oder eine „Geschäftsführerin“ kann jeweils völlig unterschiedliche konkrete Tätigkeiten ausüben.
Für die rechtliche Beurteilung kann deshalb eine möglichst genaue Darstellung des bisherigen Berufs von erheblicher Bedeutung sein.
Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht automatisch als endgültige Entscheidung verstanden werden.
Zunächst sollte geprüft werden, warum die Versicherung die Leistung ablehnt.
Mögliche Streitpunkte sind beispielsweise:
Ob eine Ablehnung berechtigt ist, lässt sich deshalb regelmäßig erst nach Prüfung des Versicherungsvertrags, der Versicherungsbedingungen und der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. Mehr zum Thema Ablehnung der Kostenübernahme durch den Versicherer erfahren Sie in unserem Fachbeitrag Versicherung zahlt nicht – was kann ich jetzt tun?
Bei der Prüfung eines BU-Leistungsanspruchs spielt die tatsächliche Ausgestaltung des bisherigen Berufs eine wichtige Rolle. Die Berufsbezeichnung allein beschreibt häufig nicht, was jemand tatsächlich den ganzen Arbeitstag über macht. Deshalb kann es sinnvoll sein, den bisherigen Berufsalltag möglichst konkret zu dokumentieren:
Gerade bei komplexen Berufen kann diese konkrete Tätigkeitsbeschreibung entscheidend dafür sein, wie die gesundheitlichen Einschränkungen rechtlich einzuordnen sind.
Versicherungen verlangen im Rahmen der Leistungsprüfung häufig umfangreiche Informationen. Dazu können beispielsweise gehören:
Eine solche Anfrage sollte nicht einfach ignoriert werden.
Gleichzeitig sollten Versicherungsnehmer nicht unüberlegt Angaben machen oder Erklärungen abgeben, deren rechtliche Bedeutung sie nicht einschätzen können.
Wenn die Versicherung umfangreiche Fragen stellt oder die Leistungsprüfung erkennbar problematisch wird, kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Bei einem Leistungsantrag spielen, wie bereits oben erwähnt, häufig ärztliche Unterlagen und medizinische Gutachten eine zentrale Rolle. Die Versicherung kann beispielsweise weitere Informationen von behandelnden Ärzten verlangen oder eine eigene medizinische Begutachtung veranlassen. Dabei können unterschiedliche Einschätzungen entstehen.
Die entscheidende Frage lautet nicht lediglich, welche Diagnose vorliegt, sondern welche konkreten Auswirkungen die gesundheitlichen Einschränkungen auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit haben. Deshalb sollten ärztliche Unterlagen und Gutachten immer auch im Zusammenhang mit der konkreten beruflichen Tätigkeit betrachtet werden.
Auch wenn die Versicherung zunächst Leistungen anerkannt und eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt hat, kann später eine erneute Prüfung erfolgen. Die Versicherung kann dabei zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr vorliegen oder Sie auf einen konkreten anderen Beruf verweisen und deshalb die Rentenzahlung einstellen (sog. konkrete Verweisung).
Eine solche Entscheidung sollte bei erheblichen finanziellen Auswirkungen sorgfältig geprüft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die gesundheitliche Situation unverändert ist oder die Versicherung ihre Entscheidung wesentlich anders begründet als zuvor.
Eine Berufsunfähigkeit kann unterschiedliche Ursachen haben. Sie kann beispielsweise durch eine Erkrankung, eine psychische Belastung, einen Unfall oder eine Kombination verschiedener gesundheitlicher Probleme entstehen.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei von anderen Versicherungen abzugrenzen. Nach einem Unfall kann beispielsweise zusätzlich ein Anspruch aus einer privaten Unfallversicherung bestehen. Ob dies der Fall ist, hängt vom Unfallereignis, den gesundheitlichen Folgen und den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Die Unfallversicherung ersetzt dabei nicht automatisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Versicherungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen.
Hier finden Sie alles zur Auseinandersetzung mit der Privaten Unfallversicherung.
Für eine erste rechtliche Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich die Ausgangssituation einschätzen.
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn
Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob tatsächlich ein Streit mit der Versicherung entstehen wird, kann eine frühzeitige Einschätzung sinnvoll sein.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, Leistungen ablehnt oder eine bereits gezahlte BU-Rente einstellen möchte, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen.
Wir prüfen insbesondere den Versicherungsvertrag, die Versicherungsbedingungen, die Begründung der Versicherung und die für Ihren Fall relevanten medizinischen und beruflichen Unterlagen.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Versicherung „Nein“ gesagt hat, sondern darum, ob dieses „Nein“ nach dem konkreten Versicherungsvertrag rechtlich begründet ist.
Für die Beratung im Berufsunfähigkeitsrecht müssen Sie nicht zwingend persönlich zu uns kommen. Sie können Ihren Fall zunächst online schildern und die relevanten Unterlagen digital übermitteln. Anschließend können wir die weitere Vorgehensweise telefonisch oder per Microsoft Teams besprechen.
Wenn ein persönliches Gespräch sinnvoll oder von Ihnen gewünscht ist, ist selbstverständlich auch ein Termin an einem unserer Standorte unproblematisch möglich.
Zunächst sollte geprüft werden, aus welchem Grund die Versicherung die Leistung ablehnt oder nicht anerkennt. Dafür sind insbesondere der Versicherungsvertrag, die Versicherungsbedingungen, die Begründung der Versicherung und die medizinischen sowie beruflichen Unterlagen wichtig.
Ob und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, hängt von der konkreten Ablehnung und dem Versicherungsvertrag ab. Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob Anhaltspunkte für einen Anspruch bestehen.
Unterschiedliche medizinische Einschätzungen können zu Streit führen. Entscheidend ist unter anderem, welche gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich bestehen und wie sie sich auf die konkrete bisherige berufliche Tätigkeit auswirken.
Eine spätere Überprüfung der Leistung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob eine Einstellung rechtmäßig ist, hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.
Das ist in der Regel möglich. Ob Rechtsschutz besteht, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und den Umständen des individuellen Versicherungsfalls ab. Wir fragen gerne für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckung an.
Besonders hilfreich sind der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, der Leistungsantrag, die Schreiben der Versicherung, ärztliche Unterlagen und eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur ein Bestandteil des privaten Versicherungsrechts. Neben Fragen zur Unfallversicherung beraten wir auch zu weiteren Bereichen des privaten Versicherungsrechts:
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