Startseite > Rechtsgebiete > Versicherungsrecht > Hausratversicherung zahlt nicht – was können Sie tun?
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Die Hausratversicherung soll das eigene Hab und Gut gegen bestimmte Schäden und Gefahren absichern. Dazu können beispielsweise Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel gehören. Je nach Vertrag können auch weitere Naturgefahren versichert sein.
Kommt es zu einem größeren Schaden, geht es häufig um erhebliche Werte: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Fahrräder, Wertsachen oder persönliche Gegenstände können innerhalb kurzer Zeit beschädigt oder zerstört werden. In der Praxis kommt es deshalb immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob ein Schaden versichert ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist und in welcher Höhe die Hausratversicherung leisten muss.
Wir prüfen für Sie, ob die Ablehnung oder Kürzung der Hausratversicherung berechtigt ist und welche Ansprüche Ihnen nach den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften zustehen.
Die Hausratversicherung versichert grundsätzlich den beweglichen Hausrat innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Dazu können beispielsweise gehören:
Welche Gegenstände und Gefahren tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag. Die Hausratversicherung ist damit von der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden.
Vereinfacht gesagt: Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Gebäude selbst, die Hausratversicherung das bewegliche Eigentum innerhalb des Haushalts. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Wohngebäudeversicherung.
Der genaue Versicherungsumfang hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Typischerweise können insbesondere folgende Gefahren versichert sein:
Je nach Vertrag können weitere Naturgefahren über einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein versichert sein. Auch die Frage, welche Folgekosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ein Einbruch ist einer der typischen Fälle für eine Hausratversicherung. Dabei geht es nicht nur um die gestohlenen Gegenstände. Auch Beschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Einbruch entstanden sind, können eine Rolle spielen. Nach einem Einbruch sollte deshalb möglichst systematisch vorgegangen werden. Wichtig sind insbesondere:
Die Verbraucherzentrale empfiehlt nach einem Einbruch insbesondere eine möglichst schnelle Stehlgutliste. Werden vertragliche oder gesetzliche Pflichten nicht beachtet, kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben.
Die Stehlgutliste enthält die Gegenstände, die nach einem Einbruch fehlen. Sie sollte möglichst genau erstellt werden. Bei wertvollen Gegenständen können beispielsweise folgende Angaben hilfreich sein:
Je genauer der Schaden dokumentiert werden kann, desto leichter lässt sich die Schadenshöhe nachvollziehen.
Für bestimmte Wertsachen können besondere Regelungen gelten. Dazu können beispielsweise gehören:
Für solche Gegenstände können besondere Entschädigungsgrenzen oder Nachweisanforderungen gelten. Welche Grenzen tatsächlich bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bei einem größeren Schaden sollte deshalb geprüft werden, welche Regelungen für die konkret betroffenen Wertsachen vereinbart wurden.
Nicht jeder gemeldete Verlust wird automatisch von der Versicherung übernommen. Streitigkeiten können beispielsweise entstehen, wenn die Versicherung bezweifelt, dass ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt oder wenn sie den Umfang des gestohlenen Hausrats nicht nachvollziehen kann. Auch Fragen zum Zustand von Türen und Fenstern, zu vorhandenen Sicherungen oder zum Verhalten des Versicherungsnehmers können eine Rolle spielen. Eine pauschale Ablehnung sollte deshalb anhand der konkreten Begründung der Versicherung und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Auch Leitungswasserschäden gehören zu den typischen Versicherungsfällen der Hausratversicherung. Dabei können beispielsweise Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder andere Gegenstände beschädigt werden. Entscheidend ist, ob das Wasser aus einer versicherten Ursache stammt und ob der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist. Gerade bei Wasserschäden sollte außerdem zwischen dem Schaden am Hausrat und dem Schaden am Gebäude unterschieden werden.
Für Schäden am Gebäude kann grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Für beschädigte bewegliche Gegenstände kann dagegen die Hausratversicherung relevant sein. Je nach Schadensfall können deshalb mehrere Versicherungen gleichzeitig betroffen sein.
Bei einem Brand kann innerhalb kurzer Zeit ein erheblicher Teil des Hausrats zerstört werden. Die Hausratversicherung kann dann grundsätzlich für die versicherten Sachen und die nach den Bedingungen versicherten Folgekosten aufkommen. Besonders wichtig ist in solchen Fällen die Frage, welche Gegenstände tatsächlich vorhanden waren und welchen Wert sie hatten. Bei einem Totalschaden kann die Dokumentation des Hausrats deshalb eine erhebliche praktische Bedeutung haben.
Auch diese beiden Versicherungen sollten nicht miteinander verwechselt werden. Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich den beweglichen Hausrat. Der Elementarschadenschutz erweitert den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung je nach Vertrag um bestimmte Naturgefahren. Beispielsweise kann dadurch auch der Hausrat in einem Keller gegen Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau versichert sein.
Welche Naturgefahren tatsächlich versichert sind und welche zusätzlichen Pflichten bestehen, richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Elementarschadenversicherung.
Nicht immer lehnt die Versicherung den Schaden vollständig ab. Häufig reguliert sie nur einen Teil der geltend gemachten Forderung. Das kann beispielsweise daran liegen, dass:
Eine Kürzung sollte anhand der konkreten Begründung nachvollzogen werden.
Bei der Hausratversicherung spielt die Bewertung der beschädigten oder abhandengekommenen Gegenstände eine zentrale Rolle. Je nach Vertrag kann grundsätzlich der für eine Wiederbeschaffung erforderliche Betrag für eine Sache gleicher Art und Güte maßgeblich sein (sog. Zeitwertentschädigung). Dabei ist nicht zwangsläufig der ursprüngliche Kaufpreis entscheidend.
Bei einem älteren Gegenstand kann beispielsweise der heutige Preis für einen gleichwertigen Ersatz maßgeblich sein, soweit die Versicherungsbedingungen eine entsprechende Neuwertentschädigung vorsehen. Die konkrete Entschädigungsregelung sollte deshalb immer anhand des Versicherungsvertrags geprüft werden.
Ein weiterer Streitpunkt kann die Versicherungssumme sein. Ist der Hausrat insgesamt erheblich mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme und besteht keine entsprechende Unterversicherungsverzichtsregelung, kann dies Auswirkungen auf die Entschädigung haben. Die Frage muss anhand des konkreten Vertrags und der vereinbarten Berechnungsgrundlagen geprüft werden. Gerade nach einem größeren Schaden kann deshalb die Frage entstehen, ob die Versicherungssumme tatsächlich ausreichend war.
Fahrräder können grundsätzlich zum Hausrat gehören. Der Versicherungsschutz hängt jedoch davon ab, welche Gefahr eingetreten ist und welche Bedingungen vereinbart wurden. Ein einfacher Diebstahl eines Fahrrads außerhalb der Wohnung ist beispielsweise nicht ohne Weiteres mit einem Einbruchdiebstahl innerhalb des versicherten Bereichs gleichzusetzen. Für Fahrräder können deshalb besondere Versicherungsbausteine oder Regelungen bestehen. Auch hier kommt es auf den konkreten Vertrag an.
Viele Hausratversicherungen enthalten Regelungen zur sogenannten Außenversicherung. Dadurch kann Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der eigenen Wohnung vorübergehend versichert sein. Das kann beispielsweise bei Reisen oder einem vorübergehenden Aufenthalt an einem anderen Ort relevant werden. Allerdings gelten hierfür regelmäßig besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Ob ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens unter den Versicherungsschutz fällt, sollte deshalb anhand der konkreten Bedingungen geprüft werden.
Wenn die Hausratversicherung die Leistung ablehnt oder kürzt, sollten Sie zunächst das Schreiben des Versicherers und die zugrunde gelegte Begründung sichern. Hilfreich sind insbesondere:
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich die Entscheidung der Versicherung überprüfen.
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
Gerade bei größeren Schäden kann es sinnvoll sein, die rechtliche Grundlage der Entscheidung prüfen zu lassen, bevor man sich auf eine abschließende Regulierung einlässt.
Für eine erste Prüfung können Sie uns insbesondere folgende Unterlagen übermitteln:
Eine vollständige Unterlagenübersendung ermöglicht häufig eine wesentlich bessere erste Einschätzung.
Wenn Ihre Hausratversicherung nicht oder nicht vollständig zahlen will, prüfen wir den konkreten Versicherungsfall. Dabei geht es nicht nur um die Frage, was die Versicherung in ihrem Schreiben behauptet.
Entscheidend sind insbesondere:
Wir besprechen mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen und welche weitere Vorgehensweise sinnvoll ist.
Sie müssen für eine Beratung nicht zwingend an einen unserer Kanzleistandorte kommen. Unterlagen können Sie bequem digital übermitteln – alles weitere besprechen wir auf Wunsch gern telefonisch oder per Microsoft Teams. Eine persönliche Beratung in Krumbach oder Gunzesried bei Sonthofen ist natürlich ebenso problemlos möglich.
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Typischerweise können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sein. Weitere Naturgefahren können über einen zusätzlichen Elementarschutz eingeschlossen werden.
Einbruchdiebstahl gehört grundsätzlich zu den typischen versicherten Gefahren. Entscheidend ist jedoch, ob die Voraussetzungen des konkreten Versicherungsvertrags erfüllt sind und welche Gegenstände und Schäden betroffen sind.
Der Einbruch sollte möglichst schnell der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Außerdem sollte eine möglichst vollständige Stehlgutliste erstellt und der Schaden dokumentiert werden.
Leitungswasserschäden können versichert sein. Entscheidend ist insbesondere, ob das Wasser aus einer versicherten Ursache ausgetreten ist und welcher Schaden am Hausrat entstanden ist.
Starkregen- und Überschwemmungsschäden sind in der normalen Hausratversicherung nicht zwingend versichert. Hierfür kann ein zusätzlicher Elementarschadenschutz erforderlich sein.
Von Unterversicherung spricht man vereinfacht, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme und die Vertragsbedingungen daraus eine Kürzung der Entschädigung vorsehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Obliegenheitsverletzungen Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben. Ob das im konkreten Fall tatsächlich zu einer Kürzung oder Leistungsfreiheit führt, muss anhand der Umstände und der einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen geprüft werden.
Die Hausratversicherung betrifft grundsätzlich den beweglichen Hausrat. Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Gebäude und bestimmte mit ihm verbundene Bestandteile. Bei einem Schaden können beide Versicherungen gleichzeitig relevant sein.
Die Hausratversicherung ist nur ein Bestandteil des privaten Versicherungsrechts. Neben Fragen zur Hausratversicherung beraten wir auch zu weiteren Bereichen des privaten Versicherungsrechts:
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