Lade Standort...
Lade Standort...

Rechtsgebiete

Hausratversicherung zahlt nicht – was können Sie tun?

Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:

Mandatsanfrage

Die Hausratversicherung soll das eigene Hab und Gut gegen bestimmte Schäden und Gefahren absichern. Dazu können beispielsweise Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel gehören. Je nach Vertrag können auch weitere Naturgefahren versichert sein.

Kommt es zu einem größeren Schaden, geht es häufig um erhebliche Werte: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Fahrräder, Wertsachen oder persönliche Gegenstände können innerhalb kurzer Zeit beschädigt oder zerstört werden. In der Praxis kommt es deshalb immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob ein Schaden versichert ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist und in welcher Höhe die Hausratversicherung leisten muss.

Wir prüfen für Sie, ob die Ablehnung oder Kürzung der Hausratversicherung berechtigt ist und welche Ansprüche Ihnen nach den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften zustehen.

Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung versichert grundsätzlich den beweglichen Hausrat innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Kleidung und Schuhe
  • Elektrogeräte
  • Computer und Unterhaltungselektronik
  • Haushaltsgeräte
  • Fahrräder, soweit vom Versicherungsschutz umfasst
  • persönliche Gegenstände
  • bestimmte Wertsachen

Welche Gegenstände und Gefahren tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag. Die Hausratversicherung ist damit von der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden.

Vereinfacht gesagt: Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Gebäude selbst, die Hausratversicherung das bewegliche Eigentum innerhalb des Haushalts. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Wohngebäudeversicherung.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Der genaue Versicherungsumfang hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Typischerweise können insbesondere folgende Gefahren versichert sein:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Je nach Vertrag können weitere Naturgefahren über einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein versichert sein. Auch die Frage, welche Folgekosten übernommen werden, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Hausratversicherung nach einem Einbruch

Ein Einbruch ist einer der typischen Fälle für eine Hausratversicherung. Dabei geht es nicht nur um die gestohlenen Gegenstände. Auch Beschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Einbruch entstanden sind, können eine Rolle spielen. Nach einem Einbruch sollte deshalb möglichst systematisch vorgegangen werden. Wichtig sind insbesondere:

  • unverzügliche Information der Polizei,
  • Dokumentation der Schäden,
  • Erstellung einer möglichst vollständigen Liste der abhandengekommenen Gegenstände,
  • Sicherung vorhandener Beweismittel,
  • Meldung des Schadens an die Versicherung,
  • und die Aufbewahrung von Belegen und sonstigen Nachweisen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt nach einem Einbruch insbesondere eine möglichst schnelle Stehlgutliste. Werden vertragliche oder gesetzliche Pflichten nicht beachtet, kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben.

Was ist eine Stehlgutliste?

Die Stehlgutliste enthält die Gegenstände, die nach einem Einbruch fehlen. Sie sollte möglichst genau erstellt werden. Bei wertvollen Gegenständen können beispielsweise folgende Angaben hilfreich sein:

  • Hersteller
  • Modell
  • Seriennummer
  • Kaufdatum
  • Kaufpreis
  • besondere Merkmale
  • vorhandene Rechnungen oder sonstige Nachweise

Je genauer der Schaden dokumentiert werden kann, desto leichter lässt sich die Schadenshöhe nachvollziehen.

Wertsachen in der Hausratversicherung

Für bestimmte Wertsachen können besondere Regelungen gelten. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Schmuck
  • Edelmetalle
  • Münzen
  • bestimmte Kunstgegenstände
  • Wertpapiere
  • Bargeld

Für solche Gegenstände können besondere Entschädigungsgrenzen oder Nachweisanforderungen gelten. Welche Grenzen tatsächlich bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bei einem größeren Schaden sollte deshalb geprüft werden, welche Regelungen für die konkret betroffenen Wertsachen vereinbart wurden.

Hausratversicherung zahlt nach Einbruch nicht?

Nicht jeder gemeldete Verlust wird automatisch von der Versicherung übernommen. Streitigkeiten können beispielsweise entstehen, wenn die Versicherung bezweifelt, dass ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt oder wenn sie den Umfang des gestohlenen Hausrats nicht nachvollziehen kann. Auch Fragen zum Zustand von Türen und Fenstern, zu vorhandenen Sicherungen oder zum Verhalten des Versicherungsnehmers können eine Rolle spielen. Eine pauschale Ablehnung sollte deshalb anhand der konkreten Begründung der Versicherung und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Hausratversicherung nach Leitungswasserschäden

Auch Leitungswasserschäden gehören zu den typischen Versicherungsfällen der Hausratversicherung. Dabei können beispielsweise Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder andere Gegenstände beschädigt werden. Entscheidend ist, ob das Wasser aus einer versicherten Ursache stammt und ob der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist. Gerade bei Wasserschäden sollte außerdem zwischen dem Schaden am Hausrat und dem Schaden am Gebäude unterschieden werden.

Für Schäden am Gebäude kann grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Für beschädigte bewegliche Gegenstände kann dagegen die Hausratversicherung relevant sein. Je nach Schadensfall können deshalb mehrere Versicherungen gleichzeitig betroffen sein.

Hausratversicherung nach Feuerschaden

Bei einem Brand kann innerhalb kurzer Zeit ein erheblicher Teil des Hausrats zerstört werden. Die Hausratversicherung kann dann grundsätzlich für die versicherten Sachen und die nach den Bedingungen versicherten Folgekosten aufkommen. Besonders wichtig ist in solchen Fällen die Frage, welche Gegenstände tatsächlich vorhanden waren und welchen Wert sie hatten. Bei einem Totalschaden kann die Dokumentation des Hausrats deshalb eine erhebliche praktische Bedeutung haben.

Hausratversicherung und Elementarschadenversicherung

Auch diese beiden Versicherungen sollten nicht miteinander verwechselt werden. Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich den beweglichen Hausrat. Der Elementarschadenschutz erweitert den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung je nach Vertrag um bestimmte Naturgefahren. Beispielsweise kann dadurch auch der Hausrat in einem Keller gegen Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau versichert sein.

Welche Naturgefahren tatsächlich versichert sind und welche zusätzlichen Pflichten bestehen, richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Elementarschadenversicherung.

Ihre Hausratversicherung zahlt zu wenig?

Nicht immer lehnt die Versicherung den Schaden vollständig ab. Häufig reguliert sie nur einen Teil der geltend gemachten Forderung. Das kann beispielsweise daran liegen, dass:

  • einzelne Gegenstände nicht anerkannt werden,
  • der Wert der Gegenstände bestritten wird,
  • bestimmte Schäden nicht als versichert angesehen werden,
  • die Versicherung von einem geringeren Schaden ausgeht,
  • eine Unterversicherung angenommen wird,
  • oder bestimmte Obliegenheiten als verletzt angesehen werden.

Eine Kürzung sollte anhand der konkreten Begründung nachvollzogen werden.

Wie wird der Wert des Hausrats bestimmt?

Bei der Hausratversicherung spielt die Bewertung der beschädigten oder abhandengekommenen Gegenstände eine zentrale Rolle. Je nach Vertrag kann grundsätzlich der für eine Wiederbeschaffung erforderliche Betrag für eine Sache gleicher Art und Güte maßgeblich sein (sog. Zeitwertentschädigung). Dabei ist nicht zwangsläufig der ursprüngliche Kaufpreis entscheidend.

Bei einem älteren Gegenstand kann beispielsweise der heutige Preis für einen gleichwertigen Ersatz maßgeblich sein, soweit die Versicherungsbedingungen eine entsprechende Neuwertentschädigung vorsehen. Die konkrete Entschädigungsregelung sollte deshalb immer anhand des Versicherungsvertrags geprüft werden.

Unterversicherung bei der Hausratversicherung

Ein weiterer Streitpunkt kann die Versicherungssumme sein. Ist der Hausrat insgesamt erheblich mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme und besteht keine entsprechende Unterversicherungsverzichtsregelung, kann dies Auswirkungen auf die Entschädigung haben. Die Frage muss anhand des konkreten Vertrags und der vereinbarten Berechnungsgrundlagen geprüft werden. Gerade nach einem größeren Schaden kann deshalb die Frage entstehen, ob die Versicherungssumme tatsächlich ausreichend war.

Fahrräder und Hausratversicherung

Fahrräder können grundsätzlich zum Hausrat gehören. Der Versicherungsschutz hängt jedoch davon ab, welche Gefahr eingetreten ist und welche Bedingungen vereinbart wurden. Ein einfacher Diebstahl eines Fahrrads außerhalb der Wohnung ist beispielsweise nicht ohne Weiteres mit einem Einbruchdiebstahl innerhalb des versicherten Bereichs gleichzusetzen. Für Fahrräder können deshalb besondere Versicherungsbausteine oder Regelungen bestehen. Auch hier kommt es auf den konkreten Vertrag an.

Außenversicherung für Terrasse, Balkon oder auf Reisen

Viele Hausratversicherungen enthalten Regelungen zur sogenannten Außenversicherung. Dadurch kann Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der eigenen Wohnung vorübergehend versichert sein. Das kann beispielsweise bei Reisen oder einem vorübergehenden Aufenthalt an einem anderen Ort relevant werden. Allerdings gelten hierfür regelmäßig besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Ob ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens unter den Versicherungsschutz fällt, sollte deshalb anhand der konkreten Bedingungen geprüft werden.

Was tun, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt?

Wenn die Hausratversicherung die Leistung ablehnt oder kürzt, sollten Sie zunächst das Schreiben des Versicherers und die zugrunde gelegte Begründung sichern. Hilfreich sind insbesondere:

  • Versicherungsschein,
  • Versicherungsbedingungen,
  • Schadenanzeige,
  • Ablehnungsschreiben,
  • Fotos,
  • Rechnungen und Kaufbelege,
  • Konto- oder Zahlungsnachweise,
  • Gutachten,
  • Polizeibericht bei einem Einbruch,
  • Stehlgutliste,
  • bisheriger Schriftverkehr mit der Versicherung.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich die Entscheidung der Versicherung überprüfen.

Wann ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt bei Problemen mit der Hausratversicherung sinnvoll?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • die Hausratversicherung den Schaden vollständig ablehnt,
  • die Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt,
  • ein größerer Einbruchschaden vorliegt,
  • die Versicherung Zweifel an einem Einbruchdiebstahl äußert,
  • die Schadenshöhe streitig ist,
  • die Versicherung eine Unterversicherung annimmt,
  • die Versicherung eine Obliegenheitsverletzung behauptet,
  • ein größerer Leitungswasserschaden entstanden ist,
  • ein Elementarschaden streitig ist,
  • oder die Versicherung trotz vollständiger Schadenmeldung nicht angemessen reguliert.

Gerade bei größeren Schäden kann es sinnvoll sein, die rechtliche Grundlage der Entscheidung prüfen zu lassen, bevor man sich auf eine abschließende Regulierung einlässt.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

Für eine erste Prüfung können Sie uns insbesondere folgende Unterlagen übermitteln:

  • Versicherungsschein,
  • Versicherungsbedingungen,
  • Schreiben der Hausratversicherung,
  • Schadenanzeige,
  • Ablehnungs- oder Kürzungsschreiben,
  • Fotos und Videos,
  • Rechnungen und Kaufbelege,
  • Gutachten,
  • Polizeiberichte,
  • Stehlgutlisten,
  • sonstigen Schriftverkehr.

Eine vollständige Unterlagenübersendung ermöglicht häufig eine wesentlich bessere erste Einschätzung.

Wir prüfen Ihren Fall: unkompliziert, zuverlässig und kompetent

Wenn Ihre Hausratversicherung nicht oder nicht vollständig zahlen will, prüfen wir den konkreten Versicherungsfall. Dabei geht es nicht nur um die Frage, was die Versicherung in ihrem Schreiben behauptet.

Entscheidend sind insbesondere:

  • der tatsächliche Schaden,
  • der Versicherungsvertrag,
  • die vereinbarten Bedingungen,
  • die gesetzlichen Vorschriften,
  • und die vorhandenen Beweismittel.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen und welche weitere Vorgehensweise sinnvoll ist.

Persönliche und digitale Beratung

Sie müssen für eine Beratung nicht zwingend an einen unserer Kanzleistandorte kommen. Unterlagen können Sie bequem digital übermitteln – alles weitere besprechen wir auf Wunsch gern telefonisch oder per Microsoft Teams. Eine persönliche Beratung in Krumbach oder Gunzesried bei Sonthofen ist natürlich ebenso problemlos möglich.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung:

Was zahlt die Hausratversicherung?

Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Typischerweise können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sein. Weitere Naturgefahren können über einen zusätzlichen Elementarschutz eingeschlossen werden.

Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch?

Einbruchdiebstahl gehört grundsätzlich zu den typischen versicherten Gefahren. Entscheidend ist jedoch, ob die Voraussetzungen des konkreten Versicherungsvertrags erfüllt sind und welche Gegenstände und Schäden betroffen sind.

Was ist bei einem Einbruch zu beachten?

Der Einbruch sollte möglichst schnell der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Außerdem sollte eine möglichst vollständige Stehlgutliste erstellt und der Schaden dokumentiert werden.

Zahlt die Hausratversicherung bei Leitungswasser?

Leitungswasserschäden können versichert sein. Entscheidend ist insbesondere, ob das Wasser aus einer versicherten Ursache ausgetreten ist und welcher Schaden am Hausrat entstanden ist.

Zahlt die Hausratversicherung bei Starkregen?

Starkregen- und Überschwemmungsschäden sind in der normalen Hausratversicherung nicht zwingend versichert. Hierfür kann ein zusätzlicher Elementarschadenschutz erforderlich sein.

Was ist eine Unterversicherung?

Von Unterversicherung spricht man vereinfacht, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme und die Vertragsbedingungen daraus eine Kürzung der Entschädigung vorsehen.

Kann die Hausratversicherung die Zahlung wegen einer Obliegenheitsverletzung kürzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Obliegenheitsverletzungen Auswirkungen auf die Versicherungsleistung haben. Ob das im konkreten Fall tatsächlich zu einer Kürzung oder Leistungsfreiheit führt, muss anhand der Umstände und der einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung betrifft grundsätzlich den beweglichen Hausrat. Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Gebäude und bestimmte mit ihm verbundene Bestandteile. Bei einem Schaden können beide Versicherungen gleichzeitig relevant sein.

Weitere Themen im privaten Versicherungsrecht

Die Hausratversicherung ist nur ein Bestandteil des privaten Versicherungsrechts. Neben Fragen zur Hausratversicherung beraten wir auch zu weiteren Bereichen des privaten Versicherungsrechts:

 

Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht:

Gordian Ebner
Dr. Gordian Ebner
Rechtsanwalt
Master of Laws (LL.M.)

Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:

Mandatsanfrage

Weitere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Baurecht & Werkvertrags­recht
Daten­schutz­recht & Datenrecht
Erbrecht, Vorsorge­vollmacht & Patienten­verfügung
Familienrecht
Immobilienrecht & Grundstücks­recht
Inkasso & Forderungs­management
Mietrecht ­ und Pachtrecht
Ordnungs­widrig­keitenrecht
Sozialrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht & Unfall­regulierung
Versicherungs­recht
Vertragsrecht & Vertrags­gestaltung
Verwaltungs­recht
Wohnungseigentums­recht