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Unfallversicherung zahlt nicht – was können Sie tun?

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Die private Unfallversicherung soll finanzielle Folgen eines Unfalls abfedern, wenn dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben. In der Praxis entstehen jedoch häufig Streitigkeiten darüber, ob überhaupt ein versicherter Unfall vorliegt, wie hoch der Invaliditätsgrad ist und welche Leistung sich daraus ergibt.

Die Versicherung erkennt die Unfallfolgen möglicherweise nicht oder nur teilweise an, bewertet die Invalidität anders als der behandelnde Arzt oder beruft sich auf eine bestehende Vorerkrankung. Auch die Berechnung anhand der vertraglichen Gliedertaxe kann zu erheblichen Differenzen führen.

Wenn Ihre Unfallversicherung die Leistung ablehnt, nur einen Teilbetrag zahlen möchte oder eine bereits erwartete Leistung nicht anerkennt, prüfen wir die Angelegenheit für Sie.

Das private Versicherungsrecht ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Wann leistet eine private Unfallversicherung?

Ob und in welchem Umfang die Unfallversicherung leisten muss, richtet sich in erster Linie nach dem konkreten Versicherungsvertrag und den dort vereinbarten Bedingungen.

Entscheidend können unter anderem sein:

  • ob ein versicherter Unfall im Sinne des Vertrags vorliegt,
  • welche gesundheitlichen Folgen auf den Unfall zurückzuführen sind,
  • ob eine dauerhafte Invalidität eingetreten ist,
  • wie hoch der Invaliditätsgrad ist,
  • welche Gliedertaxe im Vertrag vereinbart wurde,
  • ob eine Progression vereinbart wurde,
  • ob Vorerkrankungen oder Gebrechen eine Rolle spielen,
  • und ob vertragliche Fristen eingehalten wurden.

Deshalb lässt sich die Frage, ob eine Unfallversicherung zahlen muss, nicht allein anhand der Diagnose beantworten. Entscheidend ist die konkrete vertragliche Regelung und deren Anwendung auf den individuellen Unfallverlauf.

Unfallversicherung zahlt nicht: Was tun?

Lehnt die Unfallversicherung Ihre Leistung vollständig ab, sollten Sie die Begründung des Versicherers genau prüfen. Eine Ablehnung kann beispielsweise damit begründet werden, dass nach Auffassung des Versicherers

  • kein versicherter Unfall vorliegt,
  • die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht unfallbedingt ist,
  • keine dauerhafte Invalidität nachgewiesen wurde,
  • der Invaliditätsgrad geringer ist als angegeben,
  • eine Vorerkrankung an den Unfallfolgen mitgewirkt hat,
  • eine vertragliche Frist nicht eingehalten wurde,
  • oder bestimmte Ausschlüsse des Versicherungsvertrags greifen.

Eine solche Entscheidung muss nicht automatisch bedeuten, dass tatsächlich keine Ansprüche bestehen. Entscheidend ist, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde und ob die konkrete Begründung des Versicherers rechtlich trägt.

Mehr dazu finden Sie auch auf unserer Fachseite Versicherung zahlt nicht – was kann ich jetzt tun?

Unfallversicherung und Invalidität

Bei vielen privaten Unfallversicherungen steht die sogenannte Invaliditätsleistung im Mittelpunkt. Dabei geht es um die Frage, ob der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit geführt hat und welcher Invaliditätsgrad daraus folgt.

Die Höhe der Leistung hängt regelmäßig von mehreren Faktoren ab. Dazu können insbesondere die vereinbarte Versicherungssumme, der festgestellte Invaliditätsgrad, die vertragliche Gliedertaxe und eine gegebenenfalls vereinbarte Progression gehören.

Gerade deshalb können bereits scheinbar kleine Unterschiede bei der Bewertung der Invalidität erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Wie wird der Invaliditätsgrad bei der Unfallversicherung bestimmt?

Der Invaliditätsgrad wird nicht einfach anhand der tatsächlichen Diagnose bestimmt. Vielmehr kommt es darauf an, welche dauerhafte Beeinträchtigung durch den Unfall eingetreten ist und wie diese nach dem konkreten Versicherungsvertrag zu bewerten ist.

Bei Verletzungen bestimmter Körperteile kann hierfür die im Vertrag vereinbarte Gliedertaxe maßgeblich sein. Bei anderen Beeinträchtigungen kann eine andere Bewertung erforderlich sein.

Deshalb sollte nicht allein auf einen ärztlich genannten Prozentsatz vertraut werden. Entscheidend ist die versicherungsrechtliche Bewertung anhand der jeweiligen Vertragsbedingungen.

Die Gliedertaxe der Unfallversicherung

Die Gliedertaxe ist ein wichtiger Bestandteil vieler Unfallversicherungsverträge. Sie legt für bestimmte Körperteile und Sinnesorgane fest, welcher Invaliditätsgrad bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit zugrunde gelegt wird. Bei einer nur teilweisen Beeinträchtigung kann eine entsprechende anteilige Bewertung erfolgen.

Welche Gliedertaxe gilt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn verschiedene Versicherer oder Tarife unterschiedliche Regelungen vorsehen oder wenn im konkreten Vertrag besondere Bewertungen vereinbart wurden. Wir prüfen deshalb nicht nur die ärztliche Einschätzung, sondern auch die konkreten Versicherungsbedingungen und die darin enthaltene Gliedertaxe.

Unfallversicherung und Vorerkrankung: Die Mitwirkung von Gebrechen

Besonders häufig entstehen Streitigkeiten, wenn bereits vor dem Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen bestanden haben. Der Versicherer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass eine Vorerkrankung oder ein Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt habe. Dann kann sich die Versicherungsleistung reduzieren.

Ob eine solche Kürzung tatsächlich gerechtfertigt ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen und den Versicherungsbedingungen ab.

Entscheidend sind unter anderem:

  • Welche gesundheitliche Beeinträchtigung bestand bereits vor dem Unfall?
  • Welche Folgen sind durch den Unfall neu hinzugekommen?
  • In welchem Umfang hat die Vorerkrankung tatsächlich mitgewirkt?
  • Welche Regelung enthält der konkrete Versicherungsvertrag?

Eine pauschale Kürzung sollte deshalb nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Unfallversicherung und ärztliche Gutachten

Bei Streit über die Unfallfolgen spielen ärztliche Unterlagen und Gutachten häufig eine zentrale Rolle. Dabei kann es unterschiedliche Einschätzungen dazu geben,

  • welche Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind,
  • ob eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht,
  • wie hoch der Invaliditätsgrad ist,
  • und ob eine Vorerkrankung an den Folgen mitgewirkt hat.

Ein ärztliches Gutachten beantwortet jedoch nicht automatisch jede versicherungsrechtliche Frage. Für die rechtliche Prüfung müssen medizinische Feststellungen und die Regelungen des Versicherungsvertrags zusammengeführt werden.

Unfallversicherung verlangt weitere Unterlagen

Nach einem Unfall fordert die Versicherung häufig weitere Unterlagen an. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Arztberichte,
  • Krankenhausunterlagen,
  • Reha-Berichte,
  • Befundberichte,
  • Gutachten,
  • Angaben zum Unfallhergang,
  • Informationen über bestehende Vorerkrankungen,
  • oder weitere Nachweise zu den Unfallfolgen.

Solche Anfragen sollten ernst genommen werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, genau zu prüfen, welche Angaben und Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und welche rechtlichen Auswirkungen eigene Erklärungen haben können. Wenn bereits eine Leistungsprüfung läuft oder die Versicherung Zweifel an Ihren Ansprüchen äußert, kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Welche Fristen gelten bei der Unfallversicherung?

Bei Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung können vertragliche Fristen eine erhebliche Bedeutung haben. Insbesondere für die Feststellung und Geltendmachung einer Invalidität können in den Versicherungsbedingungen bestimmte Fristen geregelt sein.

Welche Fristen gelten, hängt vom konkreten Vertrag ab. Deshalb sollte nach einem Unfall nicht unnötig abgewartet werden. Gerade wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung im Raum steht, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Versicherungsbedingungen.

Unfallversicherung zahlt zu wenig

Nicht jeder Streit mit der Unfallversicherung betrifft eine vollständige Ablehnung. Häufiger geht es auch darum, dass der Versicherer grundsätzlich eine Leistung anerkennt, den Invaliditätsgrad aber niedriger bewertet als der Versicherungsnehmer. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Invaliditätsleistung haben.

Zu prüfen sind dann insbesondere:

  • die medizinische Bewertung,
  • die konkrete Unfallfolge,
  • die vereinbarte Gliedertaxe,
  • die Versicherungssumme,
  • eine mögliche Progression,
  • eine mögliche Mitwirkung von Vorerkrankungen,
  • und die konkrete Berechnung des Versicherers.

Eine teilweise Zahlung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass damit sämtliche Ansprüche abschließend geklärt sind.

Unfallversicherung und Progression

Viele Unfallversicherungsverträge enthalten eine sogenannte Progression. Sie kann dazu führen, dass sich die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional erhöht. Wie die Berechnung im konkreten Fall funktioniert, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Gerade bei höheren Invaliditätsgraden sollte deshalb nachvollzogen werden, wie die Versicherung die Leistung konkret berechnet hat.

Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Freizeitunfall

Die private Unfallversicherung greift in der Regel unabhängig davon, ob sich der Unfall bei der Arbeit, im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit ereignet hat. Bei einem Arbeitsunfall können daneben jedoch weitere Ansprüche und Versicherungssysteme eine Rolle spielen. Deshalb sollte nach einem Unfall nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass nur eine einzige Versicherung zuständig ist. Wenn neben der privaten Unfallversicherung weitere Versicherungen betroffen sind, kann eine umfassende Prüfung sinnvoll sein.

Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die private Unfallversicherung knüpft grundsätzlich an die Folgen eines versicherten Unfalls an. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen Leistungen vorsehen, wenn die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch in dem vertraglich bestimmten Umfang ausüben kann. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Unfall kann deshalb sowohl Fragen der Unfallversicherung als auch – abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den tatsächlichen Folgen – der Berufsunfähigkeitsversicherung aufwerfen. Wenn mehrere Versicherungen beteiligt sind, sollte die Prüfung deshalb möglichst nicht isoliert erfolgen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Unfallversicherungsrecht einschalten?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

  • die Unfallversicherung Ihre Leistung vollständig ablehnt,
  • die Versicherung einen zu niedrigen Invaliditätsgrad zugrunde legt,
  • die Versicherung eine Vorerkrankung als Kürzungsgrund anführt,
  • ein Gutachten zu Ihren Ungunsten ausgefallen ist,
  • die Versicherung trotz erheblicher Unfallfolgen keine ausreichende Leistung anerkennt,
  • die Versicherung eine bereits zugesagte Leistung nicht oder nicht vollständig auszahlt,
  • oder Unsicherheit über Fristen und weitere Schritte besteht.

Gerade bei höheren Versicherungssummen können die finanziellen Auswirkungen einer falschen Bewertung erheblich sein.

Was sollte ich für die Prüfung meines Falls bereithalten?

Für eine erste rechtliche Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Versicherungsschein,
  • Versicherungsbedingungen,
  • Unfallanzeige,
  • Schriftverkehr mit der Versicherung,
  • Ablehnungsschreiben oder Leistungsentscheidung,
  • ärztliche Befunde,
  • Gutachten,
  • Krankenhaus- und Reha-Unterlagen,
  • Angaben zum Unfallhergang,
  • und – soweit vorhanden – die Berechnung der Invaliditätsleistung.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich beurteilen, an welcher Stelle der Streit mit der Versicherung tatsächlich liegt.

Häufige Fragen zur privaten Unfallversicherung

Was tun, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt?

Lassen Sie zunächst die konkrete Begründung der Versicherung und die zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen prüfen. Eine Ablehnung oder Kürzung ist nicht allein deshalb richtig, weil sie von der Versicherung ausgesprochen wurde.

Kann ich gegen die Ablehnung meiner Unfallversicherung vorgehen?

Ja. Ob und welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt vom Versicherungsvertrag, dem Unfallhergang, den gesundheitlichen Folgen und der Begründung der Versicherung ab.

Was ist, wenn die Versicherung einen zu niedrigen Invaliditätsgrad feststellt?

Dann sollte überprüft werden, wie die Versicherung den Invaliditätsgrad ermittelt hat und ob die medizinischen und vertraglichen Grundlagen korrekt berücksichtigt wurden.

Kann eine Vorerkrankung die Leistung der Unfallversicherung reduzieren?

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen der Fall sein. Ob eine Kürzung gerechtfertigt ist, muss anhand der konkreten Vorerkrankung, ihrer tatsächlichen Mitwirkung und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine vertragliche Regelung, nach der bestimmte Körperteile und Sinnesorgane bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit mit bestimmten Invaliditätsgraden bewertet werden. Welche Gliedertaxe gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Kann meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen?

Das hängt von Ihrem Rechtsschutzvertrag und der konkreten Angelegenheit ab. In der Regel übernimmt der Privatrechtsschutz die Kosten. Wir prüfen gerne, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt.

Weitere Themen im privaten Versicherungsrecht

Die private Unfallversicherung ist nur ein Bestandteil des privaten Versicherungsrechts. Neben Fragen zur Unfallversicherung beraten wir auch zu weiteren Bereichen des privaten Versicherungsrechts:

Digitale Beratung bei Problemen mit der Unfallversicherung

Unsere Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Krumbach und einen weiteren Standort im Oberallgäu. Für eine Beratung im Versicherungsrecht müssen Sie jedoch nicht zwingend persönlich zu uns kommen.

Sie können Ihren Fall zunächst online anfragen und die relevanten Unterlagen digital übermitteln. Die weitere Kommunikation kann telefonisch oder per Microsoft Teams erfolgen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, ist selbstverständlich auch ein Termin in der Kanzlei möglich.

Gerade bei Versicherungsfällen lässt sich die erste Prüfung häufig unkompliziert digital organisieren.

 

Ihr Anwalt im Versicherungsrecht:

Gordian Ebner
Dr. Gordian Ebner
Rechtsanwalt
Master of Laws (LL.M.)

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