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Rechtsgebiete

Versicherungsrecht in Günzburg: Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, prüfen wir Ihre Ansprüche

Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:

Mandatsanfrage

Ihre Versicherung lehnt die Leistung ab, kürzt die Zahlung oder reagiert auf Ihren Schaden nicht so, wie Sie es erwarten?

Dann sollten Sie die Entscheidung nicht einfach hinnehmen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen unterstützt Versicherungsnehmer aus Günzburg und der Region bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber privaten Versicherern und deren Versicherungen.

Einer unserer fachlichen Schwerpunkte liegt im privaten Versicherungsrecht. Dabei geht es beispielsweise um Auseinandersetzungen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.

Das Wichtigste direkt vorab: Sie müssen für eine rechtliche Beratung nicht zwingend zu uns nach Krumbach kommen.

Sie können Ihr Anliegen bequem direkt hier online anfragen. Die weitere Besprechung ist telefonisch oder per Microsoft Teams möglich. Die notwendigen Unterlagen können digital übermittelt werden.

Versicherungsrecht: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung

Versicherungen prüfen Leistungsfälle aus grundsätzlich verständlichen wirtschaftlichen Gründen genau. Für Versicherungsnehmer kann das problematisch werden, wenn Leistungen abgelehnt, gekürzt oder verzögert werden.

Gerade bei größeren Schadensfällen oder bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann es um erhebliche finanzielle Beträge gehen. Wir prüfen deshalb unter anderem:

  • den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen,
  • die Schadenmeldung und den bisherigen Schriftverkehr,
  • ärztliche oder sonstige Gutachten,
  • die Begründung der Versicherung,
  • die Höhe der geltend gemachten beziehungsweise verweigerten Leistung
  • und die Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Dabei geht es zunächst darum, eine wichtige Frage zu beantworten:

Muss die Versicherung tatsächlich nicht zahlen – oder bestehen Ansprüche, die Sie durchsetzen können?

In diesen Versicherungszweigen unterstützen wir Versicherungsnehmer:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Ihren Antrag ab oder erkennt Ihre Berufsunfähigkeit nicht an?

Die Auseinandersetzung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann komplex sein. Häufig spielen medizinische Unterlagen, die konkrete Ausgestaltung des bisherigen Berufs, Versicherungsbedingungen und die Frage eine Rolle, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Einzelheiten erfahren Sie auf unserer speziellen Fachseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir prüfen Ihren Fall und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Typische Situationen sind:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt die Leistung ab.
  • Die Versicherung hält den Grad der Berufsunfähigkeit für nicht erreicht.
  • Die Versicherung verlangt weitere medizinische Unterlagen oder Untersuchungen.
  • Die Versicherung stellt die Zahlung ein.
  • Die Versicherung beruft sich auf Angaben aus dem Versicherungsantrag.
  • Die Bearbeitung Ihres Leistungsantrags zieht sich ungewöhnlich lange hin.

Unfallversicherung

Auch bei privaten Unfallversicherungen kann die Frage, welche Leistungen tatsächlich geschuldet sind, zu Streit führen. Wir unterstützen unter anderem bei Auseinandersetzungen über:

  • Invaliditätsleistungen,
  • die Feststellung des Invaliditätsgrades,
  • Unfallfolgen,
  • ärztliche Gutachten,
  • Fristen und Ausschlüsse,
  • die Ablehnung oder Kürzung von Leistungen.

Gerade wenn die Versicherung die Höhe der Invaliditätsleistung anders beurteilt als Sie selbst, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Weiterführende Informationen zur Auseinandersetzung mit den Versicherern finden Sie auf unserer Themenseite zur privaten Unfallversicherung.

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung soll – in egal welcher konkreten Ausprägung – berechtigte Ansprüche Dritter regulieren und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Probleme können beispielsweise entstehen, wenn die Versicherung eine Deckung ablehnt, Leistungen kürzt oder sich auf einen Ausschluss beruft.

Wir prüfen die Versicherungsbedingungen und die konkrete Schadenkonstellation und klären, welche Rechte und Pflichten bestehen.

Das betrifft unter anderem Streitigkeiten aus der:

  • Privathaftpflichtversicherung,
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung,
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • sowie weiteren privaten Haftpflichtversicherungen.

Wohngebäudeversicherung

Bei Schäden an einem Gebäude können schnell erhebliche Kosten entstehen. Streit mit der Wohngebäudeversicherung kann beispielsweise nach einem:

  • Leitungswasserschaden,
  • Sturm- oder Hagelschaden,
  • Brandschaden,
  • Elementarschaden
  • oder anderen versicherten Ereignis

entstehen. Spezielle Situationen und Abgrenzungsproblematiken schildern wir übrigens auch hierzu auf unseren Fachseiten zur Wohngebäudeversicherung und zur Elementarschadenversicherung.

Wenn die Versicherung die Leistung ablehnt, nur teilweise reguliert oder die Schadenursache anders bewertet als Sie, sollten Sie die Entscheidung rechtlich prüfen lassen.

Hausratversicherung

Auch bei der Hausratversicherung können Versicherungsfälle zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Wir prüfen beispielsweise Streitigkeiten nach:

  • Einbruchdiebstahl,
  • Diebstahl,
  • Brand,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel
  • oder anderen versicherten Schäden.

Dabei kommt es häufig darauf an, was genau versichert ist, welche Nachweise verlangt werden und ob die Versicherung ihre Leistung zu Recht verweigert oder begrenzt. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Seite speziell zur Schadenregulierung mit der Hausratversicherung.

Weitere private Versicherungen

Unser Tätigkeitsbereich im privaten Versicherungsrecht beschränkt sich nicht auf einzelne Versicherungsarten.

Auch bei anderen privaten Versicherungen, etwa der privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Pflegezusatzversicherung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, wenn die Versicherung eine Leistung ablehnt, kürzt oder verzögert.

Entscheidend ist immer der konkrete Versicherungsvertrag und der einzelne Versicherungsfall.

Versicherung zahlt nicht: Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn eine Versicherung Ihre Leistung ablehnt, sollten Sie nicht vorschnell akzeptieren, dass damit die Angelegenheit erledigt ist. Lesen Sie zunächst die Begründung der Versicherung sorgfältig und sichern Sie sämtliche Unterlagen. Besonders wichtig sind:

  • Versicherungsschein,
  • Versicherungsbedingungen,
  • Schadenanzeige,
  • Schriftverkehr mit der Versicherung,
  • Gutachten,
  • Arztberichte und sonstige Nachweise,
  • Fotos und Rechnungen,
  • bereits erfolgte Zahlungen
  • sowie das Schreiben, mit dem die Versicherung ihre Entscheidung begründet.

Unterschreiben Sie nicht ohne eingehende Prüfung eine abschließende Erklärung und lassen Sie sich bei größeren Schäden nicht vorschnell auf eine endgültige Abfindung ein.

Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Versicherungsvertrag und Schadenfall ab.

Schildern Sie uns hier unkompliziert Ihren individuellen Problemfall.

Warum eine frühe rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann

Versicherungsfälle können sich über Wochen oder Monate entwickeln.

In dieser Zeit werden häufig bereits wichtige Weichen gestellt: Die Versicherung holt Unterlagen ein, beauftragt Gutachter, bewertet die Schadenursache oder bittet den Versicherungsnehmer um weitere Angaben.

Gerade bei komplexen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die eigene Position frühzeitig rechtlich einordnen zu lassen.

Das gilt insbesondere dann, wenn:

  • die Versicherung erstmals Leistungen ablehnt,
  • die Versicherung nur einen Teil des Schadens regulieren möchte,
  • ein Gutachten nicht nachvollziehbar erscheint,
  • die Versicherung weitere Angaben oder Unterlagen verlangt,
  • die Ursache eines Schadens streitig ist
  • oder es um eine hohe Versicherungsleistung geht.

Versicherungsrecht für Mandanten aus Günzburg und Umgebung – ohne unnötige Anreise

Der Hauptsitz unserer Kanzlei befindet sich in Krumbach (Schwaben), ein weiterer Standort befindet sich in Gunzesried bei Sonthofen. Für Mandanten aus Günzburg und der Umgebung bedeutet das jedoch nicht, dass jedes Gespräch persönlich vor Ort stattfinden muss.

Wir arbeiten digital und ermöglichen eine unkomplizierte Mandatsaufnahme.

So können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

1. Online-Anfrage

Schildern Sie uns Ihren Versicherungsfall bequem online und übermitteln Sie die wesentlichen Unterlagen.

2. Telefonische Besprechung

Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir die weitere Vorgehensweise telefonisch oder per Microsoft Teams besprechen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie nicht nach Krumbach fahren möchten.

3. Persönlicher Termin

Wenn ein persönliches Gespräch sinnvoll oder gewünscht ist, können wir selbstverständlich auch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Versicherungsrecht für Günzburg und die Region

Wir sind für Versicherungsnehmer aus Günzburg und dem umliegenden Landkreis erreichbar.

Dazu gehören insbesondere auch Mandanten aus:

  • Günzburg
  • Burgau
  • Ichenhausen
  • Leipheim
  • Jettingen-Scheppach
  • Krumbach
  • sowie den umliegenden Gemeinden und dem weiteren schwäbischen Raum, insbesondere auch im Oberallgäu.

Durch die digitale Mandatsbearbeitung ist unser Angebot dabei nicht auf Mandanten beschränkt, die unmittelbar in Günzburg wohnen.

Warum die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen?

Im Versicherungsrecht kommt es nicht nur darauf an, ob eine Kanzlei „auch Versicherungsrecht“ anbietet.

Entscheidend ist, wie intensiv sich der konkrete Anwalt mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt.

Das private Versicherungsrecht ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Rechtsanwalt Dr. Gordian Ebner beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsnehmer die ihnen vertraglich zustehenden Leistungen tatsächlich erhalten.

Dabei verbinden wir juristische Prüfung mit einer möglichst klaren und verständlichen Einschätzung:

Was können Sie verlangen?
Was kann die Versicherung verlangen?
Welche Argumente sprechen für Ihre Position?
Und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?

Unser digitaler Ansatz ermöglicht außerdem eine unkomplizierte Mandatsaufnahme, ohne dass eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei für jedes Anliegen erforderlich ist.

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht in Günzburg

Was kostet ein Anwalt im Versicherungsrecht?

Die Kosten hängen unter anderem vom Gegenstand des Mandats, dem Streitwert und der Art der Tätigkeit ab. Welche Gebühren anfallen und ob möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, prüfen wir stets im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs transparent und verständlich mit Ihnen gemeinsam.

Was mache ich, wenn meine Versicherung meinen Schaden ablehnt?

Lassen Sie die Ablehnung zunächst prüfen. Wichtig sind insbesondere das Ablehnungsschreiben, der Versicherungsvertrag beziehungsweise Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die bisherige Korrespondenz.

Ob die Ablehnung berechtigt ist, hängt vom konkreten Vertrag und Versicherungsfall ab. Einzelheiten finden Sie außerdem auf unserer Spezialseite zum Thema „Versicherung zahlt nicht – Was kann ich jetzt tun?„.

Kann ich gegen eine Versicherung vorgehen, wenn sie nur einen Teil des Schadens bezahlt?

Grundsätzlich kann auch eine teilweise Regulierung überprüft werden. Entscheidend ist, welche Leistung vertraglich geschuldet ist und wie die Versicherung ihre Kürzung begründet.

Kann meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts übernehmen?

Das ist in der Regel unproblematisch möglich. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Ihrem Rechtsschutzvertrag und dem konkreten Fall ab. Wir können prüfen, ob eine Kostenübernahme beziehungsweise Deckungszusage in Betracht kommt. Grundsätzlich steht es einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung aber nicht entgegen, dass Sie gegen einen Versicherer – möglicherweise sogar aus „demselben Haus“ – vorgehen müssen.

Sollte ich einen Vergleichsvorschlag der Versicherung sofort unterschreiben?

Bei größeren Versicherungsleistungen sollte eine abschließende Erklärung oder Abfindungsvereinbarung keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. In der Regel ist hiermit nämlich eine Gesamtabgeltung all Ihrer Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Schadensereignis verbunden. Lassen Sie zunächst prüfen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Folgen eine Erklärung haben kann.

Muss ich für eine Beratung nach Krumbach kommen?

Nein. Gerade bei Versicherungsfällen kann vieles digital erledigt werden. Sie können Ihre Anfrage online stellen und anschließend telefonisch oder per Microsoft Teams mit uns sprechen.

Persönliche und digitale Beratung im Versicherungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen in Krumbach ist auf die rechtliche Beratung und Vertretung im privaten Versicherungsrecht ausgerichtet.

Wenn Sie aus Günzburg oder der näheren Umgebung kommen und Probleme mit Ihrer Versicherung haben, müssen Sie dafür nicht zwingend persönlich in unsere Kanzlei kommen. Gerade bei versicherungsrechtlichen Angelegenheiten lassen sich viele Schritte unkompliziert digital erledigen.

Sie können uns Ihr Anliegen zunächst online schildern und die relevanten Unterlagen digital übermitteln. Anschließend besprechen wir Ihren Fall telefonisch oder – wenn Sie möchten – persönlich per Microsoft Teams.

So können wir Sie auch dann kompetent und persönlich begleiten, wenn Sie nicht in unmittelbarer Nähe unserer Kanzlei in Krumbach wohnen.

 

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht:

Gordian Ebner
Dr. Gordian Ebner
Rechtsanwalt
Master of Laws (LL.M.)

Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:

Mandatsanfrage

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