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Wohngebäudeversicherung zahlt nicht – was können Sie tun?

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Ein Schaden am eigenen Haus kann schnell hohe Kosten verursachen. Ob Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel, Feuer oder ein anderer versicherter Schaden: Die Wohngebäudeversicherung soll den finanziellen Aufwand für die Wiederherstellung des Gebäudes auffangen.

In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streit darüber, ob der Schaden überhaupt versichert ist, welche Ursache er hat und wie hoch die Versicherungsleistung ausfällt. Die Versicherung lehnt die Regulierung möglicherweise vollständig ab, kürzt die Leistung oder ersetzt einzelne Kostenpositionen nicht. Gerade bei größeren Gebäudeschäden können solche Differenzen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Wenn Ihre Wohngebäudeversicherung nicht oder nicht vollständig zahlt, prüfen wir Ihren Fall anhand des Versicherungsvertrags, der Versicherungsbedingungen und der konkreten Schadenssituation.

Das private Versicherungsrecht ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Welches Risiko versichert eine Wohngebäudeversicherung?

Welche Schäden die Wohngebäudeversicherung übernimmt, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Typischerweise können insbesondere Schäden durch folgende Gefahren versichert sein:

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm,
  • Hagel,
  • und je nach Vertrag weitere Gefahren und Zusatzbausteine.

Welche Gebäude- und Gebäudebestandteile tatsächlich vom Versicherungsschutz erfasst sind, sollte immer anhand des konkreten Vertrags geprüft werden. Besonders wichtig ist außerdem die Frage, ob ein zusätzlicher Schutz gegen Elementargefahren vereinbart wurde.

Wohngebäudeversicherung lehnt Schaden ab: Was nun?

Wenn die Versicherung einen Gebäudeschaden ablehnt, sollte zunächst die konkrete Begründung geprüft werden. Mögliche Streitpunkte können beispielsweise sein:

  • Der Versicherer bestreitet die versicherte Schadensursache.
  • Die Versicherung sieht keinen versicherten Leitungswasserschaden.
  • Der Schaden wird auf mangelnde Instandhaltung zurückgeführt.
  • Der Versicherer beruft sich auf einen Ausschluss.
  • Eine Obliegenheitsverletzung wird behauptet.
  • Eine Unterversicherung wird geltend gemacht.
  • Die Höhe des Schadens wird anders bewertet.
  • Bestimmte Sanierungs- oder Reparaturkosten werden nicht anerkannt.
  • Der Versicherer bestreitet die Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen.

Eine Ablehnung durch die Versicherung bedeutet nicht automatisch, dass damit die Angelegenheit rechtlich geklärt ist. Entscheidend ist, was der Versicherungsvertrag tatsächlich vorsieht und ob die Begründung der Versicherung auf den konkreten Schaden zutrifft.

Mehr zu abgelehnten Versicherungsleistungen finden Sie auch auf unserer Fachseite Versicherung zahlt nicht – Was kann ich jetzt tun?

Leitungswasserschaden: Wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt

Leitungswasserschäden gehören zu den häufigen Schadenfällen in der Wohngebäudeversicherung. Dabei kann es beispielsweise um einen Rohrbruch, austretendes Wasser aus einer angeschlossenen Einrichtung oder andere Schäden an wasserführenden Leitungen und Anlagen gehen.

Für die rechtliche Bewertung kommt es jedoch nicht allein darauf an, dass Wasser ausgetreten ist. Entscheidend kann unter anderem sein:

  • Wo ist das Wasser ausgetreten?
  • Was war die konkrete Ursache?
  • Handelt es sich um bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser?
  • Welche Leitungen oder Einrichtungen sind vom Versicherungsschutz umfasst?
  • Welche Schäden sind unmittelbar und welche nur mittelbar entstanden?
  • Welche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich?
  • Gibt es vertragliche Ausschlüsse?

Gerade bei Leitungswasserschäden kann die genaue Ursache des Schadens für die Versicherungsleistung entscheidend sein.

Leitungswasserschaden und Folgeschäden

Ein Leitungswasserschaden beschränkt sich häufig nicht auf die Stelle, an der Wasser ausgetreten ist. Wasser kann beispielsweise Wände, Böden, Decken oder weitere Gebäudeteile beschädigen. Hinzu können Kosten für Trocknung, Sanierung und Wiederherstellung kommen.

Streit entsteht deshalb häufig nicht nur über die Ursache des Wasseraustritts, sondern auch über die Frage, welche Folgeschäden noch vom Versicherungsschutz erfasst sind. Hier ist eine genaue Dokumentation des Schadens und des Sanierungsverlaufs besonders wichtig.

Rückstau: Wenn Wasser aus der Kanalisation kommt

Ein Rückstau kann erhebliche Schäden an einem Gebäude verursachen. Ob die Wohngebäudeversicherung hierfür eintritt, hängt vom konkreten Versicherungsschutz ab. Häufig ist für Rückstauschäden ein Elementarschadenbaustein erforderlich. Darüber hinaus können vertragliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen bestehen, beispielsweise an Rückstauklappen oder andere Sicherungseinrichtungen. Wenn der Versicherer wegen einer angeblich nicht eingehaltenen Sicherungspflicht die Leistung kürzt oder ablehnt, sollte die konkrete Vertragsregelung und deren Anwendung auf den Schaden geprüft werden.

Sturm- und Hagelschäden am Gebäude

Auch nach Sturm oder Hagel kann die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude in Betracht kommen. Typische Streitfragen sind beispielsweise:

  • War das Ereignis tatsächlich ein versicherter Sturm?
  • Ist der Schaden durch Sturm oder Hagel verursacht worden?
  • War das Gebäude bereits vorgeschädigt?
  • Liegt ein versicherter Gebäudeschaden vor?
  • Welche Reparaturkosten sind erforderlich?
  • Muss ein beschädigtes Dach vollständig oder nur teilweise repariert werden?

Gerade bei Dachschäden kann die Ursache des Schadens entscheidend sein. Die Versicherung kann beispielsweise prüfen lassen, ob ein Schaden tatsächlich durch das konkrete Unwetter entstanden ist oder ob bereits vorher vorhandene Schäden oder Mängel eine Rolle gespielt haben.

Wohngebäudeversicherung bei Feuer- und Brandschäden

Ein Brand kann innerhalb kürzester Zeit zu einem erheblichen Gebäudeschaden führen. Neben den eigentlichen Brandschäden können beispielsweise Schäden durch Rauch, Ruß oder Löschwasser entstehen. Bei größeren Brandschäden geht es deshalb häufig um erhebliche Beträge und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Zu prüfen sind unter anderem:

  • Welche Schäden sind durch das Feuer entstanden?
  • Welche Schäden sind durch Rauch, Ruß oder Löschwasser entstanden?
  • Welche Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung sind erforderlich?
  • Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
  • Gibt es Einwände gegen die Schadenhöhe?
  • Werden bestimmte Kostenpositionen bestritten?

Gerade bei einem größeren Brandschaden sollte die Kommunikation mit dem Versicherer sorgfältig erfolgen.

Starkregen und Überschwemmung: Zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau ist besondere Vorsicht geboten. Diese Risiken sind nicht automatisch Bestandteil jeder klassischen Wohngebäudeversicherung. Häufig wird hierfür ein zusätzlicher Elementarschadenbaustein benötigt.

Deshalb ist bei einem Wasserschaden am Gebäude zunächst genau zu unterscheiden, woher das Wasser gekommen ist. Handelt es sich beispielsweise um:

  • Leitungswasser,
  • Starkregen,
  • Überschwemmung,
  • Rückstau,
  • Grundwasser,
  • oder eine andere Ursache?

Die Antwort kann darüber entscheiden, welcher Versicherungsschutz überhaupt in Betracht kommt.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Fachseite Elementarschadenversicherung.

Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung

Die Wohngebäudeversicherung und die Elementarschadenversicherung sollten nicht miteinander verwechselt werden. Die Wohngebäudeversicherung kann – abhängig vom Vertrag – beispielsweise Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bieten. Für bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck ist dagegen häufig ein zusätzlicher Elementarschutz erforderlich.

Bei einem Naturereignis muss deshalb zunächst geprüft werden, welcher Versicherungsvertrag und welcher konkrete Versicherungsbaustein einschlägig ist.

Wohngebäudeversicherung und Unterversicherung

Auch die Höhe der Versicherungssumme kann im Schadenfall eine wichtige Rolle spielen. Ist ein Gebäude unterversichert, kann dies Auswirkungen auf die Entschädigungsleistung haben. Bei der Prüfung kommt es deshalb unter anderem darauf an, welche Versicherungssumme vereinbart wurde und nach welcher Methode der Versicherungswert des Gebäudes bestimmt wird. Bei größeren Schäden sollte eine entsprechende Berechnung des Versicherers nicht ungeprüft übernommen werden.

Wie hoch ist der Schaden am Gebäude wirklich?

Nach einem größeren Gebäudeschaden stellt sich häufig nicht nur die Frage, ob Versicherungsschutz besteht. Ebenso wichtig ist die Frage:

Wie hoch ist die erforderliche Entschädigung?

Die Versicherung kann beispielsweise einzelne Positionen einer Handwerkerrechnung bestreiten, bestimmte Sanierungsmaßnahmen für nicht erforderlich halten oder von günstigeren Reparaturmöglichkeiten ausgehen. Bei größeren Schäden können bereits einzelne umstrittene Kostenpositionen erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsumme haben. Deshalb sollte die Schadenabrechnung der Versicherung nachvollziehbar sein und anhand der konkreten Vertragsbedingungen geprüft werden.

Was tun nach einem Gebäudeschaden?

Nach einem Schaden sollten Sie zunächst dafür sorgen, dass der Schaden nicht unnötig größer wird. Gleichzeitig ist eine möglichst gute Dokumentation wichtig. Hilfreich sind insbesondere:

  • Fotos und Videos vom Schaden,
  • eine Dokumentation des Schadenverlaufs,
  • Angaben zum Zeitpunkt und zur Ursache,
  • beschädigte oder ausgebaute Teile, soweit deren Aufbewahrung möglich und sinnvoll ist,
  • Handwerkerberichte,
  • Kostenvoranschläge,
  • Rechnungen,
  • Gutachten,
  • und der gesamte Schriftverkehr mit der Versicherung.

Schäden sollten der Versicherung grundsätzlich zeitnah gemeldet werden. Dabei sind auch vertragliche Obliegenheiten und Vorgaben des Versicherers zu beachten.

Darf ich bei einem Wohngebäudeschaden sofort mit der Reparatur beginnen?

Nach einem Schaden kann schnelles Handeln erforderlich sein, um weitere Schäden zu verhindern. Gleichzeitig sollte – soweit es die Situation zulässt – darauf geachtet werden, dass die Versicherung den Schaden prüfen und dokumentieren kann. Bei dringenden Sicherungs- und Notreparaturmaßnahmen kann eine sofortige Reaktion erforderlich sein. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen sollte dagegen möglichst früh geklärt werden, wie mit dem Versicherer weiter verfahren wird. Gerade bei größeren Schäden kann es sinnvoll sein, die rechtliche Situation vor umfangreichen Maßnahmen zu prüfen.

Wohngebäudeversicherung verlangt ein Gutachten

Bei größeren Schäden beauftragen Versicherer häufig eigene Sachverständige oder Gutachter. Ein solches Gutachten kann für die weitere Schadenregulierung eine wichtige Rolle spielen. Es bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die dort vertretene Bewertung abschließend richtig ist. Wenn beispielsweise die Schadenursache, die Höhe des Schadens oder der erforderliche Sanierungsumfang streitig sind, kann eine eigene fachliche und rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Wohngebäudeversicherung einschalten?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

  • die Wohngebäudeversicherung den Schaden vollständig ablehnt,
  • die Versicherung die Schadenursache bestreitet,
  • ein Leitungswasserschaden nicht anerkannt wird,
  • die Versicherung einen Sturm- oder Hagelschaden anders bewertet,
  • ein Elementarschaden betroffen ist,
  • die Versicherung wegen einer Vorerkrankung des Gebäudes oder eines Vorschadens kürzt,
  • eine Obliegenheitsverletzung behauptet wird,
  • ein Gutachten zu Ihren Ungunsten ausgefallen ist,
  • die Versicherung die Sanierungskosten nicht vollständig übernimmt,
  • oder eine erhebliche Differenz bei der Schadenhöhe besteht.

Bei größeren Gebäudeschäden kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung helfen, Fehler bei der weiteren Schadenregulierung zu vermeiden.

Was sollte ich für die Prüfung meines Falls bereithalten?

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Versicherungsschein,
  • Versicherungsbedingungen,
  • Schadenmeldung,
  • Schreiben der Versicherung,
  • Ablehnung oder Kürzungsentscheidung,
  • Gutachten,
  • Fotos und Videos,
  • Handwerkerangebote und Rechnungen,
  • Kostenvoranschläge,
  • Schriftverkehr mit Sachverständigen,
  • und – soweit vorhanden – Unterlagen zur Schadenursache.

Bei einem Leitungswasserschaden sind beispielsweise Angaben zur beschädigten Leitung und zur Ursache des Wasseraustritts besonders hilfreich.

Bei Sturm- oder Hagelschäden können Fotos und Angaben zum Unwetterereignis eine wichtige Rolle spielen.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei einem Streit mit der Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit hängen insbesondere vom Umfang des Mandats und vom Gegenstandswert ab. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese – abhängig vom Vertrag und der konkreten Fallkonstellation – Kosten übernehmen. Wir prüfen gerne mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was tun, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt?

Lassen Sie zunächst die Ablehnungs- oder Kürzungsbegründung anhand Ihres Versicherungsvertrags prüfen. Entscheidend ist, ob der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist und ob die Einwände der Versicherung rechtlich tragen.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden?

Leitungswasserschäden können grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein. Entscheidend sind jedoch die konkrete Ursache des Wasseraustritts, der Versicherungsvertrag und die vereinbarten Bedingungen.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?

Nicht automatisch. Für bestimmte Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau ist häufig ein zusätzlicher Elementarschadenschutz erforderlich.

Zahlt die Versicherung bei einem Sturmschaden am Dach?

Das kann der Fall sein, wenn der Schaden vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst ist. Entscheidend sind insbesondere Ursache, Vertragsbedingungen und die konkrete Schadensituation.

Was ist bei einem Wasserschaden am Haus wichtig?

Die Schadenursache sollte möglichst genau festgestellt und dokumentiert werden. Außerdem sollte der Schaden zeitnah gemeldet und eine weitere Vergrößerung des Schadens verhindert werden.

Kann die Wohngebäudeversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen?

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Ob und in welchem Umfang gekürzt werden darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den vertraglichen Regelungen ab.

Muss ich einen Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Die Versicherung kann zur Schadenfeststellung einen Gutachter einsetzen. Wenn dessen Bewertung aus Ihrer Sicht nicht zutrifft, kann eine eigene Prüfung der Schadenursache und Schadenhöhe sinnvoll sein.

Digitale Beratung bei Problemen mit der Wohngebäudeversicherung

Unsere Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Krumbach und einen weiteren Standort im Oberallgäu. Für eine Beratung im Versicherungsrecht müssen Sie nicht zwingend persönlich zu uns kommen. Sie können Ihren Schaden zunächst online anfragen und die vorhandenen Unterlagen digital übermitteln. Die weitere Kommunikation kann telefonisch oder per Microsoft Teams erfolgen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, ist selbstverständlich auch ein Termin in einer unserer Niederlassungen möglich.

Gerade bei größeren Gebäudeschäden können die relevanten Unterlagen häufig bereits digital zusammengestellt und für eine erste rechtliche Prüfung übermittelt werden.

Schildern Sie uns Ihren Fall online und übermitteln Sie die vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, die Schadenursache und die Entscheidung der Versicherung und besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

Weitere Themen im privaten Versicherungsrecht

Die Wohngebäudeversicherung ist nur ein Bestandteil des privaten Versicherungsrechts. Neben Fragen hierzu beraten wir auch zu weiteren Bereichen des privaten Versicherungsrechts:

 

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht:

Gordian Ebner
Dr. Gordian Ebner
Rechtsanwalt
Master of Laws (LL.M.)

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