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Verkehrsrecht & Unfall­regulierung

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Mandatsanfrage

Wir sind Ihre zuverlässigen und kompetenten Partner im Verkehrsrecht in Krumbach. Seit mehreren Jahren vertreten wir jährlich über 100 Mandanten nach (teils schweren) Verkehrsunfällen. Unsere Rechtsanwälte setzen Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zielstrebig, zügig und mit dem notwendigen Nachdruck gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Aufgrund dieser Erfahrung wissen wir, dass ein Verkehrsunfall für Betroffene (auch ohne Personenschaden) meist viel mehr als ein einfacher Blechschaden ist. Umso wichtiger ist eine zügige, vollständige und kompetente Abwicklung ihres Schadenfalls. In vielen Fällen gelingt dies nur noch mit der Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht (erfahren Sie hier, warum das so ist).

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie als Autofahrer, Motorradfahrer oder bei Unfällen als oder mit Fahrradfahrer(n) und / oder Fußgänger(n) beteiligt waren. Wir kennen die spezifischen Haftungskonstellationen und sorgen für eine faire Regulierung.

Unsere Dienstleistung im Verkehrsrecht

Unser Ziel ist die vollständige Auskehrung Ihres gesamten Schadens. Wir beraten Sie nach einem Verkehrsunfall sachlich und ruhig zu Ihren Möglichkeiten. Ganz gleich, ob Sie sich für die sogenannte „fiktive Abrechnung“ Ihres Schadens oder für die Durchführung der Reparatur in einer Kfz-Werkstatt entscheiden – wir kümmern uns für Sie unter anderem um:

  • Schadensersatz für Schäden an Ihrem Fahrzeug: Bestenfalls basierend auf einem unabhängigen Gutachten.
  • Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall: Damit Sie mobil bleiben.
  • Wertminderung: Wir sorgen dafür, dass auch der merkantile Minderwert Ihres Fahrzeugs ausgeglichen wird.
  • Nebenkosten: Von der An- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs bis hin zur Auslagenpauschale.

Professionelle Zusammenarbeit mit Werkstätten und Sachverständigen

Als Rechtsanwaltskanzlei legen wir besonderen Wert auf eine unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit mit den beteiligten Kfz-Werkstätten und Sachverständigen in der Region Krumbach, Günzburg und Mittelschwaben. Wir wissen: Versicherungen kürzen heute systematisch bei Positionen, die für die Betriebe essenziell sind. Wir lassen uns nicht mit standardisierten Prüfberichten abspeisen. Wir setzen uns konsequent für die vollständige Erstattung ein, insbesondere bei:

  • Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen: Wir streiten für die Üblichkeit dieser Kosten.
  • Beilackierungskosten: Wenn sie technisch notwendig sind, müssen sie gezahlt werden.
  • Prüfpositionen und Stundenverrechnungssätzen: Wir wehren unberechtigte Kürzungen auf Basis von Referenzwerkstätten ab.
  • Bei Ausbleiben der (fristgerechten) außergerichtlichen Regulierung erheben – auf Wunsch – wir sofort Zahlungsklage.

Von dieser Zusammenarbeit profitieren unsere Mandanten. Auf der Basis fundierter Rechtsprechungskenntnis (z.B. zum Prognoserisiko des Geschädigten) setzen wir uns für die vollständige Erstattung der unfallbedingt erbrachten Leistungen ein.

Schmerzensgeld und Personenschäden: Ihre Gesundheit im Fokus

Wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden, geht es um weit mehr als Sachwerte. In diesen Fällen stehen wir Ihnen als umfassender Unfallregulierer und Organisator zur Seite. Wir übernehmen die Korrespondenz mit den verschiedenen Beteiligten (Krankenhaus, Ärzte, eigene Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft usw.), damit sie sich auf ihre Genesung und die erforderliche Heilbehandlung konzentrieren können. Wir vertreten Sie mit Empathie und juristischer Konsequenz bei der Durchsetzung von:

  • Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen und Beeinträchtigungen.
  • Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können.
  • Verdienstausfall: Wenn der Unfall Auswirkungen auf Ihren Beruf und Ihr Einkommen hat.
  • Heilbehandlungskosten: Wir fordern alle Kosten zurück, die für Ihre Genesung notwendig sind.
  • Fahrtkosten: Wir kümmern uns um die Erstattung unfallbedingt entstandener Fahrtkosten (etwa zu Ärzten, therapeutischen Maßnahmen, zu uns in die Kanzlei etc.).

Taktik-Vorteil bei Teilschuld: Das Quotenvorrecht

Ein Unfall mit Teilschuld ist für viele Geschädigte frustrierend, da sie befürchten, auf einem Großteil ihrer Kosten sitzen zu bleiben. Hier setzen wir für Sie ein spezielles Instrument der Schadenregulierung ein: das sog. Quotenvorrecht.

Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, kombinieren wir die Leistungen Ihrer Versicherung mit den Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf eine Weise, die gesetzlich zu Ihrem Vorteil geregelt ist (§ 86 VVG).

Überlassen Sie die Berechnung des Quotenvorrechts nicht der Versicherung. Die mathematische Aufteilung der Schadensposten ist komplex – wir beherrschen diese Kalkulation und stellen sicher, dass kein Euro zu Ihren Ungunsten „vergessen“ wird.

Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und MPU

Neben der zivilrechtlichen Unfallabwicklung vertreten wir Sie auch in Verkehrsstrafsachen oder dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder der Vorwurf der Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und kämpfen für den Erhalt Ihres Führerscheins.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Verwaltungsverfahren, das auf den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zielt. Wir beraten Sie zu Fragen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und vertreten sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde sowie gegebenenfalls dem Verwaltungsgericht (z.B. in Augsburg).

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht (FAQ)

Warum kürzt die Versicherung meine Schadenspositionen?

Versicherungen nutzen automatisierte Software-Systeme und Prüfberichte, um die Kostenpauschalen zu senken. Oft wird behauptet, bestimmte Arbeiten seien nicht notwendig (gewesen). Wir setzen hier an und verdeutlichen der Versicherung die aktuelle Rechtsprechung, nach der Sie als Laie auf das Gutachten Ihres Sachverständigen vertrauen dürfen (Subjektivitätsprinzip).

Muss ich mein Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen?

Nein. Als Geschädigter haben Sie im Haftpflichtschadensfall das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens in Krumbach oder Umgebung frei zu wählen. Lassen Sie sich nicht durch „Schadenslenkung“ der Versicherung verunsichern, die oft nur dazu dient, die Kosten zulasten der Qualität zu senken.

Wer bezahlt die Anwaltskosten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) gehört das Anwaltshonorar zum erstattungsfähigen Schaden. Das bedeutet: Die Versicherung des Unfallgegners muss unsere Kosten vollständig übernehmen. Für Sie ist unsere Beauftragung in diesem Fall also kostenneutral.

Was ist das „Prognoserisiko“?

Das Prognoserisiko besagt, dass der Geschädigte nicht für Fehler des Sachverständigen oder der Werkstatt verantwortlich gemacht werden kann, solange er den Auftrag ordnungsgemäß erteilt hat. Wenn die Werkstatt also laut Gutachten repariert, muss die Versicherung zahlen – auch wenn sie die Rechnung später für zu hoch hält. Wir setzen diesen Grundsatz für Sie durch.

 

Regional verwurzelt – Überregional aktiv

Unsere Kanzlei in Krumbach ist Ihre Anlaufstelle für Verkehrsrecht im Landkreis Günzburg sowie im angrenzenden Unterallgäu und dem Raum Augsburg, bzw. Neu-Ulm. Durch unsere langjährige Tätigkeit in der Region verfügen wir über ein exzellentes Netzwerk zu lokalen Sachverständigen und Kfz-Betrieben. Diese kurzen Wege beschleunigen Ihre Unfallabwicklung massiv.

 

Jetzt Unfall melden und Ihr Recht sichern.

Hatten Sie einen Unfall? Warten Sie nicht auf den Anruf oder einen Brief der gegnerischen Versicherung. Kontaktieren Sie uns sofort. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit allen Beteiligten, damit Sie sich auf Ihren Alltag oder Ihre Genesung konzentrieren können.

Sie haben bereits ein Schadengutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen lassen? Dann senden Sie uns gerne eine unverbindliche Online-Mandatsanfrage, in der Sie uns bereits diese Dokumente übermitteln können.  Wir rufen Sie zeitnah zurück, vereinbaren einen kurzen Termin Ihrer Wahl und setzen Ihre Ansprüche anschließend durch.

 

Ihre Rechtsanwälte im Verkehrsrecht: 

Gordian Ebner
Dr. Gordian Ebner, LL.M
Rechtsanwalt
Helmuth Schiersner
Helmuth Schiersner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

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