Lade Standort...
Lade Standort...

Rechtsgebiete

Baurecht & Werkvertrags­recht

Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:

Mandatsanfrage

Ein Bauvorhaben – ob als privates Bauprojekt, gewerbliche Investition oder handwerkliche Werkleistung – erfordert erhebliche finanzielle Mittel und eine präzise rechtliche Absicherung. Wenn Verzögerungen, gravierende Baumängel oder Konflikte bei der Abrechnung entstehen, steht schnell viel auf dem Spiel.

Als Ihre Rechtsanwälte in Krumbach begleiten wir Bauherren, Bauträger, Handwerker und Architekten bei allen rechtlichen Fragen rund um das Bau- und Werkvertragsrecht. Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung und fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen ein – vorausschauend in der Vertragsgestaltung und durchsetzungsstark im Konfliktfall.

Vorausschauende Beratung im privaten und öffentlichen Baurecht

Das Baurecht gliedert sich in komplexe Teilbereiche, die eine hochspezialisierte Betreuung erfordern. Wir unterstützen Sie rechtsgebietsübergreifend und oft als eingespieltes Beratungsteam, um sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Hürden sicher zu nehmen.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung: Fundierte Ausarbeitung und Überprüfung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen sowie Architektenverträgen nach VOB/B und BGB.

  • Baumängel und Gewährleistung: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt bei Werkmängeln.

  • Beweissicherung: Strategische Begleitung bei selbstständigen Beweisverfahren und der Einholung von Gutachten zur frühzeitigen Dokumentation von Bauschäden.

  • Verzug und Vergütung: Vertretung bei Bauverzögerungen, der Durchsetzung von Werklohnforderungen, Nachträgen sowie Fragen der Sicherheitsleistung.

  • Öffentliches Baurecht: Rechtliche Unterstützung beim Erstreiten einer Baugenehmigung, der Nachbaranfechtung sowie in Verfahren zur Baueinstellung oder Baubeseitigung.

Häufige Fragen zum Bau- und Werkvertragsrecht (FAQ):

Nachfolgend beantworten wir vier wesentliche Fragen, mit denen Bauherren, Eigentümer und Bauunternehmen in unserer Kanzlei in Krumbach häufig an uns herantreten.

1. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich einen Baumangel feststelle?

Dokumentieren Sie den Mangel umgehend gründlich mit Fotos und Schriftverkehr. Bevor Sie Dritte mit der Beseitigung beauftragen, müssen Sie dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung (Mangelbeseitigung) setzen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten frühzeitig an uns, um Formfehler zu vermeiden, die Ihren Gewährleistungsanspruch gefährden könnten.

2. Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren und wann ist es sinnvoll?

Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Eilverfahren, bei dem ein unabhängiger Sachverständiger Baumängel und deren Ursachen offiziell feststellt. Dies ist besonders wertvoll, um Beweise zu sichern, bevor der Mangel überbaut wird, oder um langwierige Hauptsacheprozesse durch ein klares Gutachten zu vermeiden.

3. Kann ich mich gegen die Baugenehmigung meines Nachbarn wehren?

Ja, wenn die erteilte Baugenehmigung gegen drittschützende Normen des öffentlichen Baurechts verstößt (z. B. durch die Nichteinhaltung von Abstandsflächen oder des Gebots der Rücksichtnahme). Hierbei sind jedoch strikte Widerspruchs- und Klagefristen zu beachten, weshalb eine rasche rechtliche Prüfung erforderlich ist.

4. Wer trägt die Kosten im Baurechtsstreit?

Das hängt von der Art des Konflikts und Ihrem Versicherungsschutz ab. Im privaten Baurecht greifen unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsschutzversicherungen. Zudem hat die unterliegende Partei im Gerichtsverfahren in der Regel die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Wir klären die Kostenstruktur und eventuelle Deckungsanfragen transparent vor Beginn unserer Tätigkeit.

Wir ebnen den Weg zu Ihrem Recht im Bauwesen

Lassen Sie Konflikte am Bau nicht zu einer finanziellen Belastung werden. Je früher Sie uns in die Vertragsverhandlungen oder bei ersten Anzeichen von Leistungsstörungen einbinden, desto effektiver können wir Ihre Rechte sichern.

Ihre Rechtsanwälte im Baurecht- und Werkvertragsrecht:

Klaus Omasreiter
Klaus Omasreiter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:

Mandatsanfrage

Weitere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Baurecht & Werkvertrags­recht
Daten­schutz­recht & Datenrecht
Erbrecht, Vorsorge­vollmacht & Patienten­verfügung
Familienrecht
Immobilienrecht & Grundstücks­recht
Inkasso & Forderungs­management
Mietrecht ­ und Pachtrecht
Ordnungs­widrig­keitenrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht & Unfall­regulierung
Versicherungs­recht
Vertragsrecht & Vertrags­gestaltung
Verwaltungs­recht
Wohnungseigentums­recht