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Das Mietrecht betrifft Kernbereiche des täglichen Lebens und wirtschaftlichen Handelns. Ein Mietvertrag regelt über Jahre hinweg ein sensibles Dauerschuldverhältnis. Konflikte zwischen Mietern und Vermietern entstehen oft schleichend – sei es durch unerwartete Mängel, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen oder die Beendigung des Mietverhältnisses –, können jedoch rasch erhebliche finanzielle Folgen oder den Verlust des Wohnraums nach sich ziehen.
Seit über 15 Jahren berät und vertritt unsere Fachanwältin für Mietrecht Vermieter, Mieter, Eigentümer sowie Gewerbetreibende in Krumbach, dem Landkreis Günzburg und der gesamten Region Mittelschwaben. Wir setzen uns kompetent, zielorientiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für Ihre Interessen ein. Durch kontinuierliche jährliche Fortbildungen und die genaue Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) garantieren wir Ihnen eine Vertretung auf dem neuesten rechtlichen Stand.
Egal ob es um ein privates Wohnraummietverhältnis oder um komplex gestaltete Gewerbemietverträge geht – wir stehen Ihnen von der vorausschauenden Vertragsgestaltung bis zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Unsere Schwerpunkte im Mietrecht:
Vertragsgestaltung & -prüfung: Erstellung und Überprüfung von rechtssicheren Wohnraum-, Gewerberaum- und Pachtverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung (z. B. zu Schönheitsreparaturen und Wertsicherungsklauseln).
Kündigung & Räumung: Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder Pflichtverletzungen. Effiziente Durchführung von Räumungsklagen für Vermieter bzw. Abwehr unberechtigter Räumungsansprüche für Mieter.
Mietmängel & Minderung: Juristische Bewertung von Sach- und Rechtsmängeln (z. B. Schimmelbefall, Heizungsausfall, Lärmbelästigung). Rechtssichere Durchsetzung von Minderungsansprüchen sowie Abwehr unberechtigter Kürzungen.
Beratung zur Mieterhöhung: Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungsmaßnahmen).
… und vieles mehr!
Ein Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts vernünftigerweise benötigt. Der Eigenbedarf muss im Kündigungsschreiben detailliert, konkret und nachvollziehbar begründet werden. Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte aufgrund von Alter, Krankheit oder verwurzelter Lagedauer – form- und fristgerecht Widerspruch einlegen. Wir prüfen für beide Seiten die Wirksamkeit der Kündigung und die formalen Kriterien.
Tritt ein Mangel auf, muss der Mieter diesen dem Vermieter unverzüglich anzeigen (Mängelanzeige) und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige ist eine Mietminderung kraft Gesetzes zulässig. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall. Eine vorschnelle oder zu hohe Minderung birgt jedoch das Risiko eines Mietrückstands, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Eine vorherige anwaltliche Beratung schützt vor fatalen Fehlern.
Im Gewerbemietrecht greift der soziale Schutzgedanke des Wohnraummietrechts weitgehend nicht. Vertragsparteien genießen große Gestaltungsfreiheit bezüglich Kündigungsfristen, Instandhaltungspflichten (z. B. Übertragung von Reparaturkosten auf den Mieter), Wertsicherungsklauseln und Konkurrenzschutz. Umso wichtiger ist die präzise vertragliche Gestaltung vor Unterzeichnung, da fehlerhafte oder unklare Klauseln über Jahre hinweg bindend sein können und oft hohe finanzielle Einbußen verursachen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Mietrecht“ (für Mieter oder Vermieter) abgeschlossen haben, übernimmt diese nach Erteilung der Deckungszusage in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachter. Wir übernehmen die Korrespondenz und die Deckungsanfrage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei im Rahmen der Mandatierung.
Lassen Sie Konflikte im Mietverhältnis nicht unkontrolliert eskalieren. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Fachanwältin für eine rechtssichere und zielorientierte Lösung. Fragen Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin an!
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