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Versicherungen sollten uns bestenfalls Sicherheit für den Ernstfall geben. Doch wenn dieser Ernstfall tatsächlich eintritt, erleben viele Versicherungsnehmer eine Enttäuschung: Die Versicherung zahlt nicht, verzögert die Regulierung oder beruft sich auf das „Kleingedruckte“.
Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir Sie in Krumbach und Mittelschwaben in allen Bereichen des Versicherungsrechts. Unser Ziel ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen Ihnen und den Versicherungskonzernen herzustellen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, falls Ihre Versicherung die vollumfängliche Regulierung Ihres Schadens verweigert oder unberechtigte Forderungen gegen Sie erhebt.
Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, geprägt von umfangreichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und einer Rechtsprechungspraxis, die sich regelmäßig ändert. Für Laien ist oft schwer nachvollziehbar, ob eine Ablehnung durch den Versicherer rechtens ist. Wir prüfen Ihren konkreten Sachverhalt unter Berücksichtigung Ihres Versicherungsvertrages und der AVB detailliert. Wir korrespondieren für Sie mit der Sachbearbeitung der Versicherer und setzen Ihre berechtigten Ansprüche – wenn nötig auch gerichtlich – durch.
Wir vertreten Sie umfassend bei Auseinandersetzungen mit Ihrer Personen- und / oder Sachversicherung. Zu unseren Kernkompetenzen gehören insbesondere:
Hier geht es oft um die eigene Existenzsicherung. Wir unterstützen Sie bei Problemen mit der:
Berufsunfähigkeitsversicherung: etwa, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt oder auf andere Tätigkeiten verweisen will.
Privaten Unfallversicherung: Bei Streitigkeiten um die Höhe der Invaliditätsleistung (nach der sogenannten Gliedertaxe), der Unfallrente oder der Schadenskausalität des Unfalls.
Risikolebensversicherung: zum Beispiel, wenn im Todesfall die Auszahlung an die Hinterbliebenen verweigert wird.
Schäden an Haus und Hof können schnell astronomische Größen erreichen. Wir helfen bei Konflikten mit der:
Gebäudeversicherung: Etwa nach Sturmschäden, Hochwasser oder Brandschäden und Streitigkeiten über die Kausalität und die Schadenshöhe.
Hausratversicherung: beispielsweise, wenn der Wert des Hausrats strittig ist oder Unterversicherung eingewandt wird.
Sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch bei Deckungsfragen unterstützen wir Sie im Bereich der:
Privathaftpflichtversicherung
Gebäudehaftpflichtversicherung
Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Nachfolgend beantworten wir vier Fragen, die uns Mandanten häufig stellen, wenn es zu Konflikten mit dem Versicherer kommt.
Sobald die Versicherung die Regulierung schriftlich ablehnt oder die Zahlung ungebührlich lange hinauszögert, ist anwaltlicher Rat dringend empfohlen (- dann liegt übrigens ein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung vor). Oft lenken Versicherer erst ein, wenn sie merken, dass der Versicherungsnehmer juristisch vertreten wird und die Rechtslage fundiert dargelegt wird.
Dies ist ein häufiger Ablehnungsgrund. Der Versicherer wirft Ihnen vor, bei Vertragsabschluss (z. B. bei den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung) falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu haben. Wir prüfen, ob diese Vorwürfe haltbar sind und ob der Versicherer tatsächlich vom Vertrag zurücktreten darf.
Seien Sie bei pauschalen Abfindungsangeboten („Vergleich“) vorsichtig. Oft liegen diese Summen weit unter dem, was Ihnen eigentlich zusteht. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, ohne diese vorher anwaltlich prüfen zu lassen, da Sie sich sonst regelmäßig zum Verzicht auf weitere Ansprüche verpflichten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Streitigkeiten aus anderen Versicherungsverträgen (Vertrags-Rechtsschutz). Gerne klären wir die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Rechtsschutzversicherer für Sie.
Lassen Sie sich nicht von Textbausteinen und Ablehnungsschreiben entmutigen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Krumbach für ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Lage gemeinsam analysieren und das weitere Vorgehen besprechen.
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