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Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:
Ein Bußgeldbescheid ist mehr als nur ein finanzielles Ärgernis. Drohende Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können schnell die private Mobilität und sogar die berufliche Existenz gefährden. Als Ihre Rechtsanwälte in Krumbach stehen wir Ihnen zur Seite, um angebliche Ordnungswidrigkeiten, wie etwa verkehrsrechtliche Verstöße, rechtssicher zu prüfen und unberechtigte Sanktionen abzuwehren.
Wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung und Vertretung gegenüber Bußgeldstellen und Gerichten – direkt hier in der Region und über den Landkreis Günzburg hinaus.
Die Erfahrung zeigt, dass nicht jeder behördliche Vorwurf einer rechtlichen Überprüfung standhält. Häufig basieren Bußgeldbescheide auf standardisierten Massenverfahren, bei denen sich Fehler einschleichen können. Wir raten daher dazu, Bußgelder nicht vorschnell zu akzeptieren, insbesondere wenn gravierende Folgen wie ein Fahrverbot drohen.
Gemeinsam mit der Einspruchseinlegung beantragen für Sie umfassende Akteneinsicht. Erst durch die Analyse der Ermittlungsakte lassen sich Messfehler, Verfahrensmängel oder unklare Beweislagen identifizieren. Wir prüfen beispielsweise die Eichung der Messgeräte, die Einhaltung von Bedienungsanleitungen sowie formelle Aspekte der Verjährung. Unser Ziel ist es, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder die Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.
Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Verteidigung bei Vorwürfen innerorts und außerorts (z. B. auf der B300, B16, A7, A96 oder A8).
Abstandsverstöße: Prüfung der Video- und Messauswertungen auf Autobahnen.
Rotlichtverstöße: Differenzierung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde).
Ablenkungsverstöße: Verteidigung gegen den Vorwurf der Nutzung elektronischer Geräte (Handy am Steuer).
Alkohol- und Drogenverstöße: Kompetente Begleitung zur Vermeidung langfristiger fahrerlaubnisrechtlicher Konsequenzen.
Im Folgenden beantworten wir vier der häufigsten Fragen, die uns regelmäßig Mandanten in der Erstberatung stellen.
Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Zur Sache selbst – also zum Tathergang – müssen und sollten Sie sich ohne vorherige anwaltliche Beratung nicht äußern. Jede unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Dies übernehmen in der Regel wir für Sie.
In den meisten Fällen deckt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuelle Gutachterkosten und die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens selbst ab. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer für Sie, sodass Sie Kostensicherheit haben.
Nur unter ganz engen Voraussetzungen ist es heute noch möglich, ein verhängtes Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße zu umgehen. Dies kann etwa dann erreicht werden, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellen würde (z. B. Gefahr des Arbeitsplatzverlustes). Wir prüfen für Sie, ob diese „Härtefallregelung“ in Ihrem Fall Anwendung finden kann.
Hier ist schnelles Handeln geboten! Die Einspruchsfrist beträgt exakt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann in der Regel nicht mehr angefochten werden – selbst wenn er fehlerhaft war.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, kontaktieren Sie uns zeitnah! Senden Sie uns gerne auch (vorab) eine unverbindliche Online-Mandatsanfrage, in der Sie uns gleich die relevanten Dokumente (Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid) übermitteln können. Wir melden uns zeitnah zurück und besprechen anschließend gemeinsam die Erfolgsaussichten und die weitere Strategie.
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