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Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:
Wenn Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, steht viel auf dem Spiel: Ihre Reputation, Ihre berufliche Existenz und im schlimmsten Fall auch Ihre Freiheit. In dieser Situation benötigen Sie keinen bloßen Begleiter, sondern einen taktisch versierten Partner, der das System versteht und die entscheidenden rechtlichen Kniffe kennt.
Im Bereich des Strafrechts verteidigen wir Sie als Angeklagten oder streiten für Sie als Vertreter der Nebenklage. Unser Anspruch ist dabei ganz klar formuliert: Wir kämpfen für Gerechtigkeit!
Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir: Die größten Fehler werden oft ganz am Anfang gemacht. Viele Betroffene glauben, sie könnten „Missverständnisse“ bei der Polizei „schnell aufklären“. Doch das ist regelmäßig ein folgenschwerer Trugschluss.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Strafprozessordnung das Recht auf eine bestmögliche Verteidigung hat. Gemeinsam mit Ihnen feilen wir an Ihrer individuellen Verteidigungsstrategie. Stets einsatzbereit, unbedingt loyal und mit höchster Diskretion verteidigen wir Sie in jedem Verfahrensstadium der meisten strafrechtlichen Tatvorwürfe.
Strafrecht ist komplex. Um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen – sei es eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch – decken wir ein breites Spektrum an Deliktsbereichen ab. Wir vertreten Mandanten aus der gesamten Region unter anderem in folgenden Bereichen:
Am wirkungsvollsten können wir Sie verteidigen, wenn Sie uns sofort kontaktieren, sobald Sie von einem möglicherweise gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfahren. Dies geschieht oft durch:
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Krumbach. Doch Strafverfolgung macht nicht an der Stadtgrenze halt. Wir verteidigen Mandanten im gesamten Landkreis Günzburg, im Unterallgäu sowie im Raum Augsburg und Neu-Ulm.
Ob das zuständige Gericht in Günzburg, Memmingen oder Augsburg sitzt – wir sind mit den lokalen Gegebenheiten und der Rechtsprechung der jeweiligen Gerichte vertraut. Diese regionale Expertise ist oft ein entscheidender taktischer Vorteil.
In Kapitalstrafsachen (besonders schwere Straftaten, wie etwa vorsätzliche Tötung oder Sexualdelikte) haben wir eine klare Haltung: Wir widmen unsere gesamte Expertise und Leidenschaft ausschließlich der Vertretung von Geschädigten und deren Angehörigen. Wer Opfer einer schweren Straftat wird, braucht mehr als nur staatliche Strafverfolgung – er braucht einen unnachgiebigen Anwalt, der seine Würde und höchstpersönliche Interessen im Prozess schützt.
Als Geschädigter einer Kapitalstraftat oder eines Sexualdelikts haben Sie den rechtsstaatlich verbürgten Anspruch auf eine zügige, unzweifelhafte Aufklärung der Ihnen widerfahrenen Straftat sowie der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Als Vertreter der Nebenklage setzen wir diesen Anspruch konsequent und bedingungslos für Sie durch.
Wir sorgen dafür, dass:
Wir kämpfen für einen angemessenen Ausgleich und dafür, dass Ihre Stimme vor Gericht wirklich gehört wird.
In der Regel müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen (anders als bei der Staatsanwaltschaft oder dem Richter!). Wir raten in der Regel davon ab, dort ohne anwaltlichen Beistand zu erscheinen. Wir können den Termin für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen.
Diskretion und Loyalität sind unsere obersten Gebote. In den meisten Fällen bleibt ein Ermittlungsverfahren Privatsache. Eine Mitteilung an den Arbeitgeber oder die Kammern freier Berufe erfolgt nur in sehr spezifischen Fällen (z. B. bei Beamten, einschlägigen Delikten freier Berufe oder bestimmten Berufen im öffentlichen Dienst). Unser Ziel als Verteidiger ist es, das Verfahren möglichst geräuschlos und ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden, etwa durch eine Einstellung oder eine außergerichtliche Einigung, um Ihren Ruf in Krumbach und Umgebung zu schützen.
Ein Strafbefehl ist ein „Urteil ohne mündliche Verhandlung“. Wenn Sie hiergegen nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, wird er rechtskräftig (d. h. Sie gelten als verurteilt). Nehmen Sie einen Strafbefehl niemals auf die leichte Schulter und lassen Sie ihn sofort von uns prüfen.
Gerade dann ist ein erfahrener Strafverteidiger unerlässlich. Es geht nicht immer nur um einen Freispruch, sondern oft auch um Angemessenheit. Wir prüfen, ob Beweisverwertungsverbote vorliegen, arbeiten entlastende Umstände heraus und kämpfen für die mildestmögliche Strafe. Oft können wir durch taktisches Vorgehen unverhältnismäßig hohe Strafen vermeiden oder eine Einstellung gegen Auflagen erreichen.
Nein, als Privatperson haben Sie in der Regel kein Recht auf vollständige Akteneinsicht in die Original-Ermittlungsakte. Nur ein Rechtsanwalt Einblick in alle Protokolle, Zeugenaussagen und die allermeisten Beweismittel. Da die Akte die einzige Grundlage für die Strategie der Staatsanwaltschaft ist, ist die Akteneinsicht durch uns der erste und wichtigste Schritt für Ihre Verteidigung.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des Falles ab. Wir klären Sie im ersten Gespräch transparent über die zu erwartenden Gebühren auf.
Zögern Sie nicht. Im Strafrecht arbeitet die Zeit oft gegen Sie. Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Online-Mandatsanfrage, in der Sie uns den Tatvorwurf / Ihr Anliegen kurz schildern und die wichtigsten Dokumente (Strafbefehl, Durchsuchungsbeschluss, Vorladung etc.) übermitteln. Oder vereinbaren Sie direkt einen persönlichen, telefonischen oder Teams-Termin mit unserer Kanzlei in Krumbach. Wir analysieren Ihre Situation nüchtern und beraten Sie auf der Basis der Tatsachenlage ehrlich und kompetent.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sind an Ihrer Seite.
Für Fallanfragen nutzen Sie bitte unser Online-Mandatsanfrage-Formular:
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