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Verkehrsunfall im Ausland: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Endlich stehen die Pfingstferien vor der Türe!

Viele von uns fahren auch dieses Jahr wieder mit dem Auto in den lang ersehnten Urlaub. Dabei gilt aber auch – gleich ob in Italien, Frankreich oder Kroatien: Ein Verkehrsunfall im Ausland ist ein nervenaufreibendes Szenario, das niemand plant, gleichwohl aber jeden treffen kann. Zu dem ohnehin schon großen Schreck kommen im Ausland oft Sprachbarrieren, Unkenntnis der lokalen Rechtslage und die Unsicherheit bei der Schadensabwicklung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich direkt am Unfallort richtig verhalten, welche Dokumente unverzichtbar sind und wie die Unfallregulierung bei einem Unfall im Ausland abläuft.

Sofortmaßnahmen am Unfallort: Ruhe bewahren und Beweise sichern

Unabhängig davon, ob der Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert, steht die Sicherheit an erster Stelle. Denken Sie an die Warnweste, das Warndreieck und die Absicherung der Unfallstelle. Doch sobald die erste Gefahr gebannt ist, rückt die Beweissicherung in den Fokus.

Der Europäische Unfallbericht – Ihr wichtigstes Dokument

Wir empfehlen unseren Mandanten, den Europäischen Unfallbericht stets in zweifacher Ausführung (am besten zweisprachig) im Handschuhfach mitzuführen. Dieses Formular ist europaweit standardisiert. Da die Felder identisch sind, wissen beide Parteien trotz Sprachbarriere genau, welche Informationen (Name, Versicherung, Kennzeichen) eingetragen werden müssen.

Wichtig: Unterschreiben Sie das Dokument nur, wenn Sie den Inhalt zweifelsfrei verstanden haben. Ein unterschriebener Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis, dient aber als wertvolles Protokoll für die spätere Schadensregulierung.

Stets wichtig: Fotos und Zeugen

Verlassen Sie sich nicht nur auf das Protokoll. Fotografieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge, die Schäden an allen beteiligten Autos sowie die Umgebung (Verkehrsschilder, Straßenzustand). Notieren Sie sich zudem Namen und Kontaktdaten von Zeugen. In vielen Ländern ist die Polizei bei Sachschäden nicht verpflichtet, den Unfall aufzunehmen – umso wichtiger ist Ihre eigene Dokumentation.

Die Schadensregulierung nach EU-Recht: (K)ein Heimspiel für Geschädigte

Viele Betroffene fürchten, dass sie sich nach einem Unfall mit einer ausländischen Versicherung in deren Land und Sprache auseinandersetzen müssen. Dank der 4. EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie ist dies innerhalb der Europäischen Union (sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein) meist nicht nötig.

Jede ausländische Versicherung muss in Deutschland einen sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten (Korrespondenzversicherer) benennen. Das bedeutet für Sie: Wir können Ihre Ansprüche direkt hier in Deutschland in deutscher Sprache geltend machen. Die Regulierung erfolgt zwar in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes, aber die Kommunikation findet auf vertrautem Terrain statt.

Die „Grüne Karte“ – Braucht man sie noch?

Die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“) dient als Nachweis über einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz. Innerhalb der EU ist sie durch das Kennzeichenabkommen weitgehend ersetzt worden, da das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Mitnahme absolut empfehlenswert, da sie alle wichtigen Daten Ihrer Versicherung übersichtlich zusammenfasst und in manchen Nachbarländern (oder bei der Fahrt durch Drittstaaten wie Serbien oder Montenegro) weiterhin verpflichtend sein kann.

Warum ein Anwalt für Verkehrsrecht die richtige Wahl ist

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist rechtlich komplex. Selbst wenn die Abwicklung über einen deutschen Regulierungsbeauftragten erfolgt, gilt regelmäßig das ausländische Schadensersatzrecht (Ausnahme: zwei Deutsche kollidieren). Das betrifft insbesondere ihre Ansprüche auf:

  • Schmerzensgeld: Die Sätze weichen oft massiv von deutschen Standards ab.
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfall: In vielen Ländern werden diese Kosten nur sehr restriktiv erstattet.
  • Gutachterkosten und Rechtsanwaltsgebühren: Nicht überall werden die Kosten für einen eigenen Sachverständigen übernommen.

Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Krumbach prüfen wir präzise, welche Ansprüche Ihnen nach dem Recht des Unfalllandes zustehen – oder verweisen Sie an für das Recht des Unfalllandes spezialisierte Kollegen. Wir übernehmen für Sie die regelmäßig zeitaufwendige und mühsame Schadenregulierung und korrespondieren mit den Korrespondenzversicherern. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie nicht aufgrund von Unkenntnis oder Sprachfehlern auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.  Ein großer Vorteil für Sie: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für unsere Beauftragung.

FAQ – Häufige Fragen zum Verkehrsunfall im Ausland

  1. Muss ich bei einem Unfall im Ausland immer die Polizei rufen?

In vielen Ländern kommt die Polizei nur bei Personenschäden oder wenn die Unfallstelle eine Gefahr darstellt. Dennoch ist es ratsam, bei Uneinigkeit mit dem Unfallgegner oder bei Sprachproblemen auf die Polizei zu bestehen. Verlangen Sie in jedem Fall ein Aktenzeichen (Protocollo) der Unfallaufnahme.

  1. Welches Recht gilt bei der Schadensberechnung?

Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Unfall in Spanien auch spanische Verrechnungssätze für die Reparatur zugrunde gelegt werden.

  1. Kann ich den Schaden auch nach meiner Rückkehr in Krumbach melden?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Sichern Sie vor Ort alle Daten und kontaktieren Sie uns nach Ihrer Rückkehr. Wir übernehmen die Meldung an den zuständigen Regulierungsbeauftragten in Deutschland für Sie.

  1. Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland?

Im Gegensatz zu Unfällen in Deutschland werden die Anwaltskosten im Ausland nicht immer vollumfänglich von der gegnerischen Versicherung getragen. Hier schützt Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vor dem Kostenrisiko. Wir prüfen dies gerne im Vorfeld für Sie.

Fazit: Sicher zurück in die Spur mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist sehr ärgerlich, muss aber kein finanzielles Fiasko werden. Mit der richtigen Dokumentation vor Ort und professioneller juristischer Unterstützung an Ihrer Seite lassen sich die meisten Probleme effizient lösen.

Hatten Sie einen Unfall auf Reisen? Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch die Schadensabwicklung, damit Sie sich schnell wieder auf das Wesentliche konzentrieren können.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung!

Wir sind selbstverständlich nicht nur vor Ort in Krumbach, sondern auch telefonisch oder via Microsoft Teams stets unkompliziert für Sie da. Stellen Sie gerne online Mandatsanfrage oder rufen Sie uns unter der +49 8282 894960 an.

 

Rechtlicher Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Blogbeitrag nicht um eine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich um eine allgemeine rechtliche Information, handelt. Jeder einzelne Sachverhalt ist individuell und als solcher stets im Einzelfall zu prüfen. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die Ihnen infolge der bloßen Lektüre unseres Blogbeitrages entstehen, ohne dass es zu einer tatsächlichen Beratung gekommen ist.