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Wohnungseigentums­recht

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Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt das oft spannungsreiche Zusammenleben und Verwalten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die letzte, umfassende WEG-Reform stehen Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen kontinuierlich vor neuen rechtlichen Herausforderungen. Dabei erfordern nicht nur die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum oder die ordnungsgemäße Verwaltung tiefgehende rechtliche Spezialisierung.

Mit fundierter Expertise und jahrelanger Praxiserfahrung vertritt unsere Fachanwältin Wohnungseigentümer sowie professionelle und ehrenamtliche WEG-Verwaltungen in Krumbach, dem Landkreis Günzburg und ganz Mittelschwaben bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Immobilie.

Kompetente Vertretung für Eigentümer und WEG-Verwaltungen

Die Interessen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sind vielfältig und nicht selten gegensätzlich. Wir sorgen für rechtliche Klarheit, prüfen die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Wohnungseigentumsgesetz.

Unsere Leistungen im WEG-Recht:

  • Beschlussanfechtung & Beschlussklagen: Gerichtliche Vertretung bei Anfechtungsklagen gegen rechtswidrige Beschlüsse der Eigentümerversammlung sowie Klagen auf Ersetzung verweigerter Beschlüsse.

  • Bauliche Veränderungen & Sanierungen: Juristische Beratung zu baulichen Maßnahmen, Modernisierungen, Barrierefreiheit, E-Mobilität und der korrekten Kostenverteilung nach dem reformierten WEG-Recht. Hier profitieren Sie insbesondere auch von unseren speziellen Kenntnissen im Baurecht.

  • Hausgeld & Wirtschaftsplan: Gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen zur Sicherung der Liquidität der Gemeinschaft sowie rechtliche Überprüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen.

  • Rechte & Pflichten des Verwalters: Umfassende Beratung von WEG-Verwaltungen bezüglich Verwalterverträgen, Abberufung, Haftungsfragen und der rechtskonformen Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen.

  • Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum: Klärung von Zuordnungs- und Instandhaltungspflichten bei Schäden (z. B. Fensteraustausch, Balkonsanierung, Wasserschäden).

Häufige Fragen zum Wohnungseigentumsrecht (FAQ)

1. Wie lange habe ich Zeit, um einen Beschluss der Eigentümerversammlung anzufechten?

Die Frist für eine Beschlussanfechtungsklage ist gesetzlich extrem kurz bemessen: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Zudem muss die Klage innerhalb von zwei Monaten nach der Versammlung schriftlich begründet werden. Ein Versäumen dieser Ausschlussfristen führt dazu, dass selbst ein rechtswidriger Beschluss bestandskräftig und bindend wird. Zögern Sie bei Bedenken nicht, uns umgehend zu kontaktieren.

2. Darf ich bauliche Veränderungen an meinem Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum ohne Zustimmung durchführen?

Nein. Bauliche Veränderungen, die über die bloße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen, bedürfen grundsätzlich eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Durch das neu geregelte WEG-Recht haben einzelne Eigentümer jedoch einen Rechtsanspruch auf die Gestattung angemessener baulicher Veränderungen, wenn diese der Barrierefreiheit, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz oder dem Anschluss an ein schnelles Telekommunikationsnetz dienen. Die Kosten hat in der Regel der antragstellende Eigentümer zu tragen.

3. Was kann die Eigentümergemeinschaft tun, wenn ein Miteigentümer sein Hausgeld dauerhaft nicht bezahlt?

Die regelmäßige Hausgeldzahlung ist für den Erhalt der Immobilie und die Begleichung laufender Kosten unerlässlich. Verweigert ein Eigentümer die Zahlung, kann die Gemeinschaft bzw. der Verwalter den Rückstand im Wege des Mahnverfahrens oder der Leistungsklage gerichtlich einfordern. Hält der Zahlungsverzug über längere Zeit an und überschreitet einen Schwellenwert, kann die Gemeinschaft dem säumigen Eigentümer im Wege der Entziehungsklage sogar das Wohnungseigentum entziehen und die Zwangsversteigerung betreiben.

4. Welchen Handlungsspielraum und welche Haftungsrisiken hat der Verwaltungsbeirat?

Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben und prüft insbesondere den Wirtschaftsplan und die Rechnungslegung. Seit der WEG-Reform ist die Position des Beirats gestärkt worden, gleichzeitig tragen Beiratsmitglieder ein Haftungsrisiko bei Pflichtverletzungen. Ehrenamtlich tätige Beiräte haften jedoch grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir beraten Verwaltungsbeiräte präventiv zu ihren Rechten, Pflichten und Absicherungsmöglichkeiten.

Wir ebnen den Weg zu Ihrem Recht im WEG-Recht

Sichern Sie Ihr Eigentum und Ihre Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig ab. Vereinbaren Sie einen persönlichen oder digitalen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Krumbach.

Ihre Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht in Krumbach

Elisabeth Schweiggart
Elisabeth Schweiggart
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwältin für Familienrecht

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