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Eine Immobilie oder ein Grundstück stellt für Privatpersonen und Unternehmen meist einen erheblichen Vermögenswert dar. Ob beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Übertragung von Grundvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder bei langwierigen Nachbarschaftskonflikten: Rechtliche Unklarheiten können hier schnell hohe finanzielle Risiken nach sich ziehen.
Als Ihre Rechtsanwälte in Krumbach begleiten wir Sie mit langjähriger Erfahrung und vertieftem Fachwissen durch alle zivilrechtlichen und grundbuchrechtlichen Fragestellungen. Wir sorgen für rechtliche Klarheit, prüfen Verträge vorausschauend und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Das Grundstücksrecht berührt oft hochkomplexe Absicherungen im Grundbuch (dingliche Rechte), emotionale Themen innerhalb der Familie – etwa im Erbrecht oder im Familienrecht – oder anspruchsvolle Beweisfragen im Baurecht. Unsere Rechtsanwälte decken die meisten dieser Bereiche für Sie ab.
Unsere Schwerpunkte im Überblick:
Vertragsprüfung und -gestaltung: Unabhängige rechtliche Überprüfung von Immobilienkaufverträgen, Bauträgerverträgen, Schenkungs- und Überlassungsverträgen vor dem Notartermin.
Dingliche Rechte & Belastungen: Rechtliche Ausgestaltung und Absicherung von Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten, Erbbaurechten sowie Hypotheken und Grundschulden.
Dienstbarkeiten & Wegerechte: Durchsetzung und Abwehr von Dienstbarkeiten, Fahrtrechten, Leitungsrechten sowie Notwegerechten gegenüber Nachbarn oder Behörden.
Nachfolgend beantworten wir vier wesentliche Fragen, die Immobilieneigentümern, Käufern und Übergebern in unserer Kanzlei in Krumbach regelmäßig begegnen.
Ein Notar ist zur absoluten Neutralität verpflichtet und darf keine Partei einseitig beraten oder deren wirtschaftliche Interessen maximieren. Wir prüfen Verträge als Ihre persönlichen Interessenvertreter. Wir machen Sie auf Risiken wie unzureichende Gewährleistungsausschlüsse, unklare Fälligkeitsvoraussetzungen oder fehlende Absicherungen aufmerksam.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung an Kinder) sichern sich Übergeber oft ein lebenslanges Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht im Grundbuch ab. Wichtig ist hierbei eine präzise vertragliche Regelung darüber, wer künftig für Renovierungs-, Instandhaltungs- und Nebenkosten aufkommt und unter welchen Bedingungen ein Rückforderungsrecht der Immobilie greift.
Ist ein Grundstück von der öffentlichen Straße abgeschnitten, kann der Eigentümer vom Nachbarn die Duldung eines Wegerechts verlangen (Notwegerecht nach § 917 BGB). Der Duldungspflichtige hat im Gegenzug Anspruch auf eine angemessene Geldrente (Notwegrente). Liegt bereits ein eingetragenes Wegerecht vor, prüfen wir dessen genauen Umfang und zulässige Nutzung.
Ist das Immobiliendarlehen vollständig an die Bank zurückgezahlt, erlischt die Grundschuld im Grundbuch nicht automatisch. Sie haben dann Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung durch die Bank. Sie können die Grundschuld entweder kostenpflichtig über den Notar im Grundbuch löschen lassen oder als sogenannte Eigentümergrundschuld bestehen lassen, um sie später für erneute Finanzierungen (z. B. Modernisierungen) flexibel wiederzuverwenden. Wir beraten Sie zur wirtschaftlich sinnvollsten Vorgehensweise.
Sichern Sie Ihre Werte und Ansprüche bei Immobilien und Grundstücken frühzeitig rechtlich ab. Nutzen Sie die Expertise unserer Kanzlei für eine fundierte Beratung vor Vertragsabschluss oder im Konfliktfall.
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