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Sozialrecht

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Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung, einer Krankenkasse oder eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers können erhebliche finanzielle und berufliche Folgen haben. Wird eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt, das Krankengeld eingestellt, ein Arbeits- oder Wegeunfall nicht anerkannt oder werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, stellt sich häufig die Frage: Ist die Entscheidung rechtlich und tatsächlich zutreffend?

Wir beraten und vertreten Mandanten im Sozialversicherungsrecht und Rentenrecht in Krumbach sowie der gesamten Region Bayerisch-Schwaben. Unser Mandantenstamm setzt sich gleichermaßen aus Arbeitnehmern, Selbstständigen, Geschäftsführern und Führungskräften zusammen. Unsere Tätigkeit reicht von der Prüfung eines Bescheids und der Akteneinsicht über das Widerspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Vertretung vor den Sozialgerichten.

Unsere Schwerpunkte im Sozialversicherungsrecht

Rentenrecht und Erwerbsminderungsrente

Eine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung kann die berufliche Existenz nachhaltig verändern. Gerade bei einer Rente wegen Erwerbsminderung kommt es darauf an, ob das tatsächliche Leistungsvermögen zutreffend ermittelt und rechtlich richtig bewertet wurde. Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Anträgen und Widersprüchen gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente
  • voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente
  • der rechtlichen Prüfung von Rentenbescheiden und Rentenberechnungen
  • der Klärung von Versicherungs-, Beitrags- und Anrechnungszeiten
  • Streitigkeiten über medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen
  • Verfahren gegen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung

Für eine volle Erwerbsminderungsrente kommt es grundsätzlich darauf an, ob wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gearbeitet werden kann; bei der teilweisen Erwerbsminderung liegt die maßgebliche Grenze grundsätzlich bei unter sechs Stunden.

Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit

Nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg geht es häufig um weit mehr als die Anerkennung des Unfallereignisses. Entscheidend können auch die Folgen für Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und Einkommen sein. Wir vertreten Versicherte insbesondere bei:

  • Anerkennung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen
  • Auseinandersetzungen mit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • der Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten
  • der rechtlichen Bewertung medizinischer Gutachten und unfallmedizinischer Feststellungen

Eine Verletztenrente kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Bei Berufskrankheiten gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen; daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Anerkennung „wie eine Berufskrankheit“ möglich sein.

Schwerbehindertenrecht: GdB und Merkzeichen

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann auch Auswirkungen auf die berufliche und persönliche Teilhabe haben. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Überprüfung von Entscheidungen über den Grad der Behinderung (GdB) und gesundheitliche Merkmale.

Dazu gehören insbesondere:

  • Widersprüche gegen einen zu niedrig festgestellten GdB
  • Anträge auf Neufeststellung und Überprüfung
  • die Durchsetzung von Merkzeichen, etwa G, aG, B oder H
  • die rechtliche Bewertung ärztlicher Befundunterlagen und behördlicher Entscheidungen

Der GdB wird in Zehnergraden festgestellt; eine Feststellung erfolgt grundsätzlich ab einem GdB von 20. Weitere gesundheitliche Merkmale können Voraussetzung für bestimmte Nachteilsausgleiche sein.

Widerspruch gegen einen Sozialbescheid: Warum schnelles Handeln wichtig ist

Ein ablehnender Bescheid muss nicht das letzte Wort sein. Vor einer weiteren rechtlichen Bewertung sollte zunächst geprüft werden, welche Tatsachen der Entscheidung zugrunde liegen, welche medizinischen Unterlagen berücksichtigt wurden und ob die rechtlichen Voraussetzungen zutreffend angewendet wurden.

Gegen einen Sozialverwaltungsakt ist der Widerspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Form und zum Fristbeginn sollten im Einzelfall geprüft werden.

Wir prüfen den Bescheid, nehmen erforderlichenfalls Akteneinsicht, bewerten die medizinischen und versicherungsrechtlichen Grundlagen und vertreten Ihre Interessen im weiteren Verfahren.

Was wir für Sie prüfen können

Ob Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: Entscheidend ist nicht allein, was im Bescheid steht, sondern ob die Entscheidung auf einer zutreffenden Tatsachen- und Rechtsgrundlage beruht.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

Bescheiden und Widerspruchsverfahren
Prüfung und Anfechtung belastender oder ablehnender Entscheidungen.

Akteneinsicht und Sachverhaltsaufklärung
Auswertung der Verwaltungsakte, medizinischer Unterlagen und Gutachten.

Sozialgerichtlichen Verfahren
Vertretung vor den zuständigen Sozialgerichten, wenn eine außergerichtliche Klärung nicht erreicht werden kann.

Häufige Fragen zum Sozialversicherungsrecht

Wie lange kann ich gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft Widerspruch einlegen?

Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die genaue Berechnung der Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb sollte ein ablehnender Bescheid möglichst frühzeitig rechtlich geprüft werden.

Wann ist ein Anwalt im Widerspruchsverfahren sinnvoll?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Bescheid medizinische Gutachten, komplexe Versicherungszeiten, die Anerkennung eines Unfallereignisses, die Höhe einer Leistung oder schwierige Fragen der Sozialversicherungspflicht betrifft. Durch Akteneinsicht lässt sich prüfen, auf welche Tatsachen und Unterlagen die Behörde ihre Entscheidung tatsächlich gestützt hat.

Muss ich für ein Verfahren vor dem Sozialgericht Gerichtskosten bezahlen?

Für Versicherte, Leistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen und bestimmte weitere Beteiligte ist das Verfahren vor den Sozialgerichten grundsätzlich gerichtskostenfrei. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keinerlei Kosten entstehen. Insbesondere Anwalts- und gegebenenfalls Gutachterkosten sind gesondert zu betrachten. Über eine Kostenerstattung kann das Gericht nach den gesetzlichen Vorschriften entscheiden.

Übernehmen Sie auch Bürgergeld- oder Grundsicherungsfälle?

Nein. Unsere Kanzlei konzentriert sich im Sozialbereich auf das Sozialversicherungsrecht, Rentenrecht, Unfallversicherungsrecht und die damit verbundenen Leistungs- und Beitragsfragen. Angelegenheiten der Grundsicherung und des Bürgergelds nach dem SGB II gehören nicht zu unserem Tätigkeitsbereich.

Sozialversicherungsrecht in Krumbach und in Bayerisch-Schwaben

Sie haben einen ablehnenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft erhalten oder streiten über Sozialversicherungsbeiträge, einen Arbeitsunfall, Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsrente?

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ebner, Schiersner & Kollegen berät und vertritt Sie im Sozialversicherungsrecht und Rentenrecht außergerichtlich und vor den Sozialgerichten.

Lassen Sie einen Bescheid rechtzeitig prüfen! Je früher die entscheidenden Tatsachen, Fristen und medizinischen Unterlagen bewertet werden, desto besser lassen sich die nächsten Schritte planen.

 

Ihr Anwalt im Sozialrecht:

Gordian Ebner
Dr. Gordian Ebner
Rechtsanwalt
Master of Laws (LL.M.)

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